Hauptmieter - Untermieter - Untervermietete Fläche

  • Hallo in die Runde,

    wir möchten als nicht in Beziehung/Partnerschaft lebende Arbeitnehmer gemeinsam eine Wohnung in Berlin beziehen und deshalb nicht zusammen im Mietvertrag stehen, sondern ein Haupt- /Untermieterverhältnis begründen.

    Für die Untermiete findet sich im Mietvertrag in puncto Untermiete in den allgemeinen Vertragsbedingungen der nachfolgende Passus.

    "Der Mieter ist verpflichtet, für jeden Fall der Gebrauchsüberlassung von Teilen der Wohnung an Dritte einen Zuschlag in Höhe von 30 % der monatlichen Nettokaltmiete, die auf die untervermietete Fläche entfällt, zu zahlen."


    Nun interessiert uns natürlich, mit welchen Gesamtkosten wir als Mieter bei Anmietung der Wohnung rechnen müssen.

    Meine Frage: Welche Fläche ist hier eigentlich maßgebend zur Berechnung des Untermieterzuschlages?
    a) die gesamten Quadratmeter der Wohnung (72,5qm)

    b) die Fläche untervermietete Zimmer + die anteilig mitbenutzte Fläche (Küche, Bad...) (18qm + 23,5qm/2 Mieter) oder ein anderer Schlüssel?
    c) die Fläche des untervermieteten Zimmers (etwa 18 qm)


    Und was müssen wir dem Vermieter diesbezüglich mitteilen, damit das alles seinen Gang geht?

  • Welche Fläche ist hier eigentlich maßgebend zur Berechnung des Untermieterzuschlages?

    Gar keine. Denn der Zuschlag bezieht sich auf die Gesamtmiete der Wohnung.

    für jeden Fall der Gebrauchsüberlassung von Teilen der Wohnung an Dritte einen Zuschlag in Höhe von 30 %

    So pauschal dürfte das wahrscheinlich unwirksam sein. Denn im Vertrag muss eine Gesamtmiete genannt werden. Und wenn der Vermieter schon bei Anmietung von der Absicht der Untervermietung weiß, kann das in der Gesamtmiete einkalkuliert werden.

    Und was müssen wir dem Vermieter diesbezüglich mitteilen, damit das alles seinen Gang geht?

    Direkt im Mietvertrag die Erlaubnis zur Untervermietung eintragen lassen.

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