Renovierung bei Auszug verlangt - Schönheitsreparatur Klausel

  • Ich habe eine Frage, die mir schon lange auf der Seele liegt.

    Im November2004 habe ich eine Wohnung angemietet. Der Vormieter- ein Bekannter von mir, hat die Wohnung nicht renoviert.

    Der Vermieter hat in den Mietvertrag geschrieben, dass ich die Verpflichtung vom Vormieter übernehme, die Wohnung beim Auszug zu renovieren.

    Als ich die Wohnung kündigte, verlangte der Vermieter von mir, dass ich die Wände streiche, Türen und Zargen streiche und die Heizkörper.

    Der Vermieter hat mich dann unter Druck gesetzt, dass ich unterschreibe, dass alles von einer Firma renoviert wird. Meine Kaution hat er dafür einbehalten.

    Meine Frage- war das Rechtens, und was wenn nicht, hätte ich unternehmen können?

  • Der Vermieter hat in den Mietvertrag geschrieben, dass ich die Verpflichtung vom Vormieter übernehme, die Wohnung beim Auszug zu renovieren.

    So pauschal ist dieser Passus sehr wahrscheinlich nichtig. Vereinfacht gesagt müssen solche Renovierungsklauseln immer die objektive Notwendigkeit im Blick haben. Mal davon abgesehen das "renovieren" auch keine Begriff ist der selbsterklärend wäre.

  • Gemäß BGH Rechtsprechung kann eine Renovierung nur dann verlangt werden, wenn der Vermieter die Wohnung entweder renoviert übergeben hat, oder er einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die renovierungsbedürftige Wohnung gegeben hat. Eine Vereinbarung, die Pflicht vom Vormieter zu übernehmen, ändert an diesem Grundsatz überhaupt nichts. Und dass man das von einer Fachfirma durchführen lassen muss, geht schon mal gar nicht. Du hättest also vermutlich gar nichts machen müssen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!