Mietangleichung zu Unrecht?

  • Ich habe einen Mietvertrag über 57 qm mit einer Kaltmiete i.H.v. 318,00 €, es ergibt sich ein qm-Preis von 5,58 €.

    Einige Zeit später wurde festgestellt, dass die Wohnung eine Größe von 77 qm aufweist.
    Nach rechtlicher Beratung und Empfehlung meinerseits lehnte ich eine Änderung des Mietvertrages ab.

    Nun möchte mein Vermieter eine Mieterhöhung aufgrund der Anpassung an den Mietspiegel vornehmen. Da er dann die tatsächlichen qm zugrunde legen kann, erhöht sich meine Miete natürlich enorm.

    Er berechnete folgendermaßen (meiner Meinung nach falsch):

    318,00 € durch 77 qm geteilt ergibt 4,13 € pro qm

    Er möchte die Miete auf 5,00 € qm anheben.
    Lt. Mietvertrag ist die qm-Miete (5,58 € pro qm) jedoch höher als die beabsichtigte Erhöhung (5,00 € pro qm).

    Frage: Kann man in diesem Fall von einer Mieterhöhung auf Angleich an den Mietspiegel sprechen, da ja die Kaltmiete pro qm im Mietvertrag höher ist als die beabsichtigte Erhöhung? Wie kann ich weiter vorgehen, um diese Mieterhöhung abzuwenden.
    Hatte vll. jemand schonmal das gleiche Problem?

  • Sie hatten doch schon eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen, warum lassen Sie sich nicht weiterhin dort beraten, wo solche Dinge besser als in einem Forum aufgehoben sind?

    Mutmaßungen und Meinungen von Foris helfen Ihnen nicht. Sie brauchen einen Anwalt für Mietrecht, der Sie dann auch notfalls vor Gericht vertritt.

    Aber, im umgekehrten Fall wäre die Wohnung bei mehr als 10% Abweichung in der Größe in der Miete zu mindern. Was würde da wohl ein Gericht in Ihrem Fall entscheiden?

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Die Rechtsberatung steht mir leider nicht mehr zur Verfügung.
    Ich wollte hier keine Rechtsberatung sondern nur nachfragen, ob schon jemand damit oder einem gleichgelagerten Fall Erfahrungen gemacht hat.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Die Rechtsberatung steht mir leider nicht mehr zur Verfügung.

    Das verstehe, wer will. Sind die Mietervereine und Anwälte für Mietrecht bei Ihnen abgeschafft worden?

    Ich wollte hier keine Rechtsberatung sondern nur nachfragen, ob schon jemand damit oder einem gleichgelagerten Fall Erfahrungen gemacht hat.

    Glauben Sie mir, bei diesen Dingen helfen keine gleich gelagerten Fälle. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an.

    Aber Bitteschön: BGH: Mieterhöhung wenn Wohnung größer ist als vereinbart? :: Verbraucherrunde

    Mit dieser Entscheidung des BGH kann Ihr Vermieter die tatsächliche Größe von 77 m² zu Grunde legen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!