Guten Abend! Ich wohne im 2. Stock eines Mehrfamilienhauses in Köln. Dieses Mietshaus verfügt über sieben Stockwerke und dem entsprechend auch über einen Fahrstuhl. Nun ist es so, dass dieser Fahrstuhl 24 Stunden lang in Betrieb ist und einen ganz schön lauten Geräuschpegel verursacht, wenn er betrieben wird. Dieses fände ich ja gar nicht so schlimm, wenn nicht mein Schlafzimmer direkt an den Fahrstuhlschacht grenzen würde. Durch diese Geräusche, die der Fahrstuhl verursacht, wache ich regelmäßig Nachts auf.
Kann der Betrieb denn eingeschränkt werden, damit ich Nachts endlich mal wieder durch schlafen kann?
Fahrstuhl zu laut!
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bernie -
5. Januar 2010 um 22:06 -
Erledigt
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Hallo Bernie! Eine Einschränkung der Fahrtzeiten des Aufzuges bzw. die Einführung von Betriebszeiten für den Fahrstuhl oder sogar eine Stilllegung des Fahrstuhls außerhalb von Geschäftszeiten ist nicht durchführbar. Denn Ihr Vermieter ist verpflichtet den Fahrstuhl zu jeder Tageszeit und an jedem Wochentag in Betrieb zu halten. Vielleicht können Sie Ihren Vermieter auf die Lärmbelästigung ansprechen und ihm eine mögliche Schalldämmung des Fahrstuhlschachtes empfehlen, welche den Lärmpegel bestimmt herab senken würde.
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Hallo Holger, danke für deine schnelle Antwort.
Kann ich denn vielleicht eine Mietminderung einfordern, wenn keine Schalldämmung vom Vermieter angedacht wird? Und wenn, geht das Ganze auch rückwirkend? -
Mietminderungen können nie nachträglich geltend gemacht werden. Du musst erst deinen Vermieter über den Mangel informieren.
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