Nebenkostenergänzung Problematik

  • Liebe Forenuser,

    ich hab da mal ein Problem.

    Ich wohne seit 10 Jahren mit meiner Freundin zur Miete, das Verhältnis mit unseren Vermietern ist nicht gerade das Beste, seitdem

    der Vermieter im letzten Jahr eine Firma beauftragt hat die Fensterfront im Wohnzimmer samt Balkontür auszutauschen

    und durch den entstandene Schmutz (Glaswolle aus den 70ern, die Firma hat ohne Schutzmaßnahmen gearbeitet und nicht mal die Einrichtung der Wohnung abgedeckt)

    unser Sofa komplett versaut wurde und dementsprechend ein neues her musste, welches wir komplett selbst bezahlen mussten.

    Naja egal,jetzt geht es um eine andere Sache und zwar hatten wir immer bei der Nebenkostenabrechnung um die 200€ Nachzahlung im Jahr.

    Nun stehen auf der Abrechnung 2021, 3 neue Positionen: Fensterreinigung Treppenhaus 10€, Gartenpflege 60€ und Versicherung gegen Feuer, Wasser und Sturm anteilig 200€.

    Das heißt wir haben Mehrkosten in Höhe von mindestens 270€, die vorher nicht angekündigt wurden.

    Was davon darf der Vermieter überhaupt weiter berechnen und mit welcher Grundlage?

    Spielt die Nichtankündigung bei der Bezahlung der Kosten irgendeine Rolle oder müssen wir so oder so zahlen?

    Ich werde auch noch mal im Mietvertrag schauen, was da so drin steht.

    Würde mich über Hilfe und Erfahrungsberichte sehr freuen.

    Danke,

    Massl87

  • Was davon darf der Vermieter überhaupt weiter berechnen und mit welcher Grundlage?

    Grundlage ist die Betriebskostenverordnung, und alle genannten Kostenarten sind dort aufgeführt, somit also umlagefähig. Und sofern sich aus dem Mietvertrag keine Einschränkung ergibt, muss das auch nicht angekündigt werden, da in dem Fall die Kosten eh schon vereinbart sind.

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