Bei Umzug Tapeten runter - Schönheitsreparaturen - Klausel

  • guten Abend

    Mieter lebt schon 30 Jahre bei einer Wohnungsgesellschaft. Hörte nun von Nachbarn, die auch ausziehen wollen: Verwaltung verlangt die Abnahme der Tapeten, versucht es jedenfalls. Im Mietvertrag von damals steht nichts dergleichen. Daher die Frage: Ist so eine Forderung rechtens?

    In neueren Vertragsvereinbarungen wurde so etwas durchaus eingetragen.

  • Wenn es nicht vereinbart worden ist, kann nichts verlangt werden, außer es handelt sich um Beschädigungen, dann ist das möglich, also etwa eine farbige Tapete.

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