Kein Ansprechpartner bei Mietmängel

  • Hallo,


    ich habe seit einem Jahr einen neuen Vermieter. Der beauftragte Hausmeisterservice wurde zum Jahreswechsel gekündigt ohne die Mieter zu informieren und einen Neuen bekannt zu geben. Der Vermieter selbst ist nur per Mail zu erreichen. Seit 10 Tagen keine Reaktion auf vorhandene Mängelanzeige. Wie kann ich weiter verfahren ohne mich juristisch angreifbar zu machen? Jetzt geht es um Mängel die nicht gleich gemacht werden müssen, aber was ist bei Stromausfall, Wasserrohrbruch usw.?


    Einfach selbst Handwerker beauftragen und von der Miete den Rechnungsbetrag abziehen? Man findet ja kaum einen gerade bei Kleinstaufträgen.

  • Einfach selbst Handwerker beauftragen und von der Miete den Rechnungsbetrag abziehen?

    Ja, das ist möglich unter bestimmten Voraussetzungen, nennt sich Selbstvornahmerecht und Aufrechnung.

    Geregelt ist das in § 536a II BGB und §§ 387 BGB. Wichtig ist der Verzug vom Vermieter.

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