Rechtliche Möglichkeiten für einen Auszug gegen Ablösezahlung

  • Servus,

    ich habe eine Frage bezüglich einer bzw. „Wohnungsräumung“ gegen eine Abschlagszahlung und hoffe, die kommt jetzt nicht allzu schräg bzw. verrückt rüber.

    Ich wohne zur Zeit in München und zahle für meine 50qm Wohnung eine Warmmiete von ca. 670 Euro. Das ist für die Verhältnisse hier traumhaft günstig. Vermieterin ist übrigens eine relativ große Gesellschaft. Dennoch, auch wenn es günstig ist, mir ist es, da ich mittlerweile auf Dauer erwerbsunfähig bin und eine Rente beziehe, langfristig gesehen zu teuer. Ich hänge auch weder an der Wohnung noch an der Stadt München.

    Nun gibt es ja doch Gegenden in Deutschland, wo man durchaus für 350 Euro bis 450 Euro Warmmiete eine 50qm Wohnung mieten kann und mehr als genug Wohnungen frei stehen.

    In München ist der Wohnraum knapp und zudem bei Neuvermietungen sehr teuer.

    Meine Frage:

    Gäbe es irgendeine Möglichkeit, dass ich gegen Zahlung meiner Umzugskosten, einem „Nachmieter“ hier „meine“ Wohnung überlasse und er/sie dann zu meinen aktuellen Konditionen hier wohnen kann?

    Mal als Beispiel: Würde ich ausziehen und meine Vermieterin die Wohnung neu vermieten, würde das aktuell für ca. 1.200 Euro bis 1.300 Euro der Fall sein. Meine aktuelle Miete ist also 500 Euro bis 600 Euro günstiger. Selbst wenn mir ein Nachmieter einen Umzug für 12.000 Euro finanzieren würde, würde dieser sich wohl spätestens ab dem 25 Monat um einiges besser stellen.

    Ist meine Idee jetzt völlig „spinnert“ oder gibt es eine reale Möglichkeit, diese auch tatsächlich umzusetzen?

  • Gäbe es irgendeine Möglichkeit, dass ich gegen Zahlung meiner Umzugskosten, einem „Nachmieter“ hier „meine“ Wohnung überlasse und er/sie dann zu meinen aktuellen Konditionen hier wohnen kann?

    Nein, bzw. nur dann, wen dein Vermieter damit einverstanden ist auch weiterhin unter Marktpreis zu vermieten. Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit der Untervermietung, das bedeutet aber das du auch weiterhin in der Wohnung wohnen müsstest.

  • Du kannst natürlich schlicht und einfach mit dem Vermieter reden, ob er dir den Umzug sponsort, wenn er anschließend für deutlich mehr vermieten kann. Ansonsten hast du da kaum Möglichkeiten, denn du bist immer auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen.

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