Abschlagszahlung zahlen oder nicht - Bereits Mietvertrag mit Hausverwaltung abgeschlossen

  • Hallo zusammen, folgender Sachverhalt bei dem ich euren Rat bräuchte:

    Über Kleinanzeigen bin ich an eine Wohnung gelangt. Bedingung im Inserat waren eine Abschlagszahlung von 1000 Euro. Da ich natürlich unter Zeitdruck stand, habe ich dem zugestimmt via Nachricht bei Kleinanzeigen.

    Es ging dann auch alles seinen Weg und ich habe den Mietvertrag mit der Hausverwaltung abgeschlossen.

    Nun steht noch die Forderung von 1000 Euro mit dem damaligen Mieter im Raum. Mit den 1000 Euro wird ein Rollo, ein Tisch und paar Balkonfliesen sowie die Möglichkeit, eine Woche vor Monatsende die Wohnung bereits beziehen zu können, abgegolten.

    Also eine eigentlich völlig übertriebene Forderung

    Was ist eure Meinung dazu? Zahlen? Nicht zahlen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

    Bob

  • Die Frage ist, ob ein verbindlicher Vetrag mit dem vorherigen Mieter zustande gekommen ist und ob dies beweisbar ist. Letztes ist wohl gegeben, da es eine schriftliche Nachricht gibt. Wenn ein Vertrag zustande kam,dann kann man dich auf Erfüllung verklagen. Ob das der Mieter machen wird, müsstest du selbst einschätzen.

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