nach einer Mitteilung, dass der Hausflur zu räumen sei, und die Mieter dies nicht taten, wurden Fahrräder (angeschlossen) daraus entfernt. Darf das der Vermieter trotz des Hinweises? Darf er sie einbehalten bzw. was geschieht dann?
Hausflur wegen Brandgefahr räumen
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lachmeisterin -
27. Juni 2011 um 14:51 -
Erledigt
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Er darf sie entfernen, sollte aber den Eigentümern verraten, wo die Räder zu finden sind.
Ganz ehrlich, ein Hausflur ist nicht der richtige Platz für Fahrräder. Zum einen ist er von den Mietern nicht gemietet, zum anderen könnte es im Falle einer Panik zu Komplikationen mit den Rettungskräften kommen, die einern ungehinderten Zugang zu den Wohnungen benötigen..
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das problem ist aber leider, dass es im hinterhof keinen fahrradstellplatz gibt. und ich hatte es einige zeit vor dem haus stehen, aber nach dreifacher bescädigung hatte ich es lieber ins haus geräumt. wohin nun mit den rädern??? (habe sie übrigens wieder)
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Niemand weiß, wie es bei Ihnen ausschaut. Daher ist Ihre Frage nicht zu beantworten.
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Hallo lachmeisterin,
so brutal und kaltschnäuzig es klingen mag: Wenn im Mietvertrag kein Stellplatz erwähnt wird, ist dies kein Thema für dieses Forum.
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