Kündigung wegen Eigenbedarf durchsetzbar

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Meiner Mutter wurde kürzlich das Mietverhältnis gekündigt. Sie lebt, zusammen mit meinem 18 Jährigen Bruder, in einer 80m² großen 3-Zimmer Wohnung.

    Der Eigenbedarf wurde wie folgt begründet: "Die in (Wohnort der Schwester der Vermieterin) allein lebende Schwester der Vermieterin und gleichzeitig Miteigentümerin des Hauses ist seit 1 Jahr verwitwet. Ihr verständlicher und dringender Wunsch ist es, in der Nähe ihrer in (Wohnort der Vermieterin) wohnenden Schwester zu leben. Sie möchte daher so schnell wie möglich in die Wohnung einziehen."

    Im Haus der Vermieterin befindet sich eine weitere Wohnung, welche als "Ferienwohnung" fungiert und z.B. an Montagearbeiter vermietet wird, dies geschieht nicht durchgängig und somit steht sie auch hin und wieder leer. Die Ferienwohnung hat die gleichen Ausmaße wie die Wohnung in der meine Mutter lebt.

    Die Stadt, in der die Vermieterin lebt befindet sich 14 km von der Stadt, in welcher sich die Wohnung befindet.

    Im letzten Jahr versuchte die Vermieterin, erfolglos, eine Mieterhöhung durchzusetzen.


    Wie seht ihr den Fall? Ist es realistisch, dass ein Widerspruch und verlangen auf Fortsetzung des Mietverhältnisses Erfolg haben würde?

    Meinungen sind erwünscht :)

  • Der Vermieter muss bei Alternativwohnungen nachvollziehbare Gründe haben, warum er diese konkrete Wohnung nicht nutzen will. Es kann dann auch eine Anbieterpflicht dieser Wohnung bestehen.

    Das die Wohnung hin und wieder mal leer steht hat aber nicht zwingend zur Folge, dass diese auch genutzt werden muss. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob die Wohnung frei ist zum Zeitpunkt der Kündigung oder auch andere Gründe gegen die Wohnung sprechen. Es kommt auch nicht nur auf die Größe, sondern auch den Schnitt, Ausstattung, Renovierungszustand usw. an.

    Daher ist es kaum abschätzbar, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

  • Vielen Dank für deine Antwort.

    Im Kündigungsschreiben wird die Schwester, für welche der Eigenbedarf geltend gemacht wird, nie namentlich erwähnt. Stellt dies einen Formfehler dar und macht das die Kündigung unwirksam? Und würde das bedeuten man müsse auf das Schreiben auch nicht reagieren?

    Bitte keine Vollzitate!

  • Hallo,


    Meine Mutter muss aufgrund vom Eigenbedarfsanspruch der Vermieterin ausziehen.


    Die Schwester der Vermieterin möchte in die Wohnung ziehen. Die Schwester wird im Kündigungsschreiben aber nie namentlich erwähnt, nur als "die Schwester der Vermieterin".


    Stellt dies einen formellen Fehler dar und macht die Kündigung somit wirkungslos?


    Mit freundlichen Grüßen

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