Beiträge von Jotes

    Hallo,


    Meine Mutter muss aufgrund vom Eigenbedarfsanspruch der Vermieterin ausziehen.


    Die Schwester der Vermieterin möchte in die Wohnung ziehen. Die Schwester wird im Kündigungsschreiben aber nie namentlich erwähnt, nur als "die Schwester der Vermieterin".


    Stellt dies einen formellen Fehler dar und macht die Kündigung somit wirkungslos?


    Mit freundlichen Grüßen

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    Vielen Dank für deine Antwort.

    Im Kündigungsschreiben wird die Schwester, für welche der Eigenbedarf geltend gemacht wird, nie namentlich erwähnt. Stellt dies einen Formfehler dar und macht das die Kündigung unwirksam? Und würde das bedeuten man müsse auf das Schreiben auch nicht reagieren?

    Bitte keine Vollzitate!

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Meiner Mutter wurde kürzlich das Mietverhältnis gekündigt. Sie lebt, zusammen mit meinem 18 Jährigen Bruder, in einer 80m² großen 3-Zimmer Wohnung.

    Der Eigenbedarf wurde wie folgt begründet: "Die in (Wohnort der Schwester der Vermieterin) allein lebende Schwester der Vermieterin und gleichzeitig Miteigentümerin des Hauses ist seit 1 Jahr verwitwet. Ihr verständlicher und dringender Wunsch ist es, in der Nähe ihrer in (Wohnort der Vermieterin) wohnenden Schwester zu leben. Sie möchte daher so schnell wie möglich in die Wohnung einziehen."

    Im Haus der Vermieterin befindet sich eine weitere Wohnung, welche als "Ferienwohnung" fungiert und z.B. an Montagearbeiter vermietet wird, dies geschieht nicht durchgängig und somit steht sie auch hin und wieder leer. Die Ferienwohnung hat die gleichen Ausmaße wie die Wohnung in der meine Mutter lebt.

    Die Stadt, in der die Vermieterin lebt befindet sich 14 km von der Stadt, in welcher sich die Wohnung befindet.

    Im letzten Jahr versuchte die Vermieterin, erfolglos, eine Mieterhöhung durchzusetzen.


    Wie seht ihr den Fall? Ist es realistisch, dass ein Widerspruch und verlangen auf Fortsetzung des Mietverhältnisses Erfolg haben würde?

    Meinungen sind erwünscht :)

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