Übernahme der Renovierungskosten nach Auszug bei Verringerung der Kaltmiete

  • Hallo,

    ich bin aus privaten Gründen das erste Mal in meinem Leben in der Situation einen Mietvertrag abzuschließen. Ich habe mit viel Glück eine tolle Wohnung gefunden, die ich auch gern beziehen möchte. Soweit sogut, mein Vermieter bietet mir nun folgende Klausel an.

    "Bei Übernahme der Renovierungskosten nach Auszug erfolgt eine Verringerung der Kaltmiete um 41,32 Euro."

    Was haltet Ihr davon?

    Was ich mir bisher so erlesen habe, hängt es von den Regelungen im Mietvertrag ab. Grundsätzlich muss der Vermieter wohl Schönheitsreparaturen durchführen. Seine Renovierungspflicht kann er aber auf den Mieter übertragen – mit einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag. Seine Ansprüche durchsetzen kann der Vermieter aber nur, wenn die Klausel wirksam ist.

    Nicht wirksam ist beispielsweise eine starr formulierte Klausel, die festschreibt, dass der Mieter immer beim Auszug streichen muss – egal in welchem Zustand sich die Wohnung befindet.

    Ich freue mich über Eure Hinweise.

    Danke

  • Als individuelle Klausel könnte so etwas wirksam sein, allerdings stelle ich mir den Nachweis schwierig vor, dass die Miete tatsächlich um den Betrag günstiger wird. Oder gibt es schon einen Vertrag mit einer festen Miete, die sich nun reduziert?

    Seine Renovierungspflicht kann er aber auf den Mieter übertragen – mit einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag. Seine Ansprüche durchsetzen kann der Vermieter aber nur, wenn die Klausel wirksam ist.

    Ja und nein. Eine Klausel innerhalb eines Formularmietvertrags (d.h. solche Musterverträge) unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, d.h. innerhalb eines solchen Vertrags wäre das ggfs. unwirksam.

    Wenn ihr Euch aber individuell auf dem "Bierdeckel" einigt, kann das durchaus wirksam werden, sofern Mieter und Vermieter einen Vorteil davon haben.

    Ich wäre hier allerdings vorsichtig. Es steht nicht geschrieben, dass Du für den Mietnachlass selbst renovieren musst, sondern, dass Du die Renovierungskosten (einer Fachfirma) übernimmst. Das kann - je nach Wohnungsgröße - gern mal in die Tausende gehen.

    Wenn dort vereinbart wird, dass Du selbst renovierst und nicht die Kosten einer Firma trägst, kann das eine durchaus lohnende Vereinbarung sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    rechnerisch entspricht der Mietnachlass 0,50€/m² und Monat. In einem Jahr rund 496€. Im Mietvertrag würde dann nicht der Mietzins x , sondern x-0,50€ stehen. Außerdem gehe ich davon aus, dass eine Formulierung über die Verpflichtung meinerseits zum Tragen der Renovierungskosten bei Auszug stehen. Mündlich sagte mir der Vermieter, dass ich selbst oder eine Fachfirma dies erledigen können.

    viele Grüße

  • Mündlich sagte mir der Vermieter, dass ich selbst oder eine Fachfirma dies erledigen können.

    Dann sollte auch genau das im Mietvertrag stehen. Ansonsten gilt erst einmal das, was vereinbart ist. Übernahme der Kosten, keine Selbstvornahme. Evtl. streitet man sich dann vor Gericht, ob das gültig ist oder nicht, aber das sind dann ja weitere Kosten, die man vermeiden möchte.


    Trotzdem solltest du dir überlegen, ob diese Regelung wirklich zu deinem Vorteil ist. ICH würde mich da nicht darauf einlassen. Wenn du nur sehr kurz dort wohnst, hast du nicht genug eingespart bei der Kaltmiete. Wenn du dagegen dort länger wohnst und wir eine nur ähnliche Inflation bei den Handwerkerpreisen/Materialpreisen über die nächsten Jahre haben (schlimmer geht immer), dann wird die Renovierung trotzdem teuer und gespart hast du am Ende nichts, sondern sollst am Ende schlagartig eine 4-stellige Handwerkerrechnung bezahlen. Willst du wirklich so spekulieren? Was, wenn die Inflation noch deutlich zunimmt?

    Wenn im Vertrag steht, dass du es auch selbst machen kannst, dann ist das Risiko geringer. Dann müsstest du dir nur überlegen, für welchen Stundenlohn du für den Vermieter arbeiten willst in 5, 10, 15 Jahren. Wer weiß, was dann die 50ct Nachlass überhaupt noch wert sind. Diese müssten zudem im Vertrag festgehalten werden. Wenn da nur der Betrag y (was x-0,5€ entspricht) steht und nicht x und y €, dann wird einfach y auf die ortsübliche Miete angehoben und dein "Rabatt" ist weg. Schlimmstenfalls schon nach 15 Monaten. Dann ist man wieder beim ersten Punkt, dann kann man sich darüber streiten, welche Klauseln nun überhaupt wirksam sind. Ich würde diese Szenarien nach Möglichkeit vermeiden wollen.

    Wenn der Vermieter diese Klausel wirklich anbietet und nicht darauf besteht, würde ich die gesetzliche/gerichtliche Regelung nehmen und auf den Rabatt verzichten. Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wird, kann der Vermieter nichts verlangen. Dann machst du es jetzt so wie du es für richtig hältst und fertig. Du kannst mit der Miete planen und musst nicht spekulieren.

  • Ich würde mich da Schweinchenfan anschließen. Diese mündliche Zusage, dass Du das selbst machen kannst, sollte zwingend in den Vertrag aufgenommen werden. Der Vermieter erinnert sich in ein paar Jahren kaum noch daran.

    Ob sich das lohnt oder nicht, hängt auch davon ab, wie lange Du darin wohnst. Angenommen, Du planst, die nächsten 10 Jahre darin zu verbringen, würde ich das sofort unterschreiben. Wenn Du im Zweifel aber in einem Jahr wieder weg bist, dann eher nicht.

    Ich würde auch im Bereich der Mieterhöhungen aufpassen. Eine geringere Kaltmiete lässt auch größeren Spielraum für Mieterhöhung. Wärst Du ohne Rabatt schon an der Obergrenze zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist eine Mieterhöhung nicht möglich. Mit dem Rabatt kann das - je nach Formulierung - anders aussehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!