Beiträge von Rehlein

    Hallo Leipziger82,

    rechnerisch entspricht der Mietnachlass 0,50€/m² und Monat. In einem Jahr rund 496€. Im Mietvertrag würde dann nicht der Mietzins x , sondern x-0,50€ stehen. Außerdem gehe ich davon aus, dass eine Formulierung über die Verpflichtung meinerseits zum Tragen der Renovierungskosten bei Auszug stehen. Mündlich sagte mir der Vermieter, dass ich selbst oder eine Fachfirma dies erledigen können.

    viele Grüße

    Hallo,

    ich bin aus privaten Gründen das erste Mal in meinem Leben in der Situation einen Mietvertrag abzuschließen. Ich habe mit viel Glück eine tolle Wohnung gefunden, die ich auch gern beziehen möchte. Soweit sogut, mein Vermieter bietet mir nun folgende Klausel an.

    "Bei Übernahme der Renovierungskosten nach Auszug erfolgt eine Verringerung der Kaltmiete um 41,32 Euro."

    Was haltet Ihr davon?

    Was ich mir bisher so erlesen habe, hängt es von den Regelungen im Mietvertrag ab. Grundsätzlich muss der Vermieter wohl Schönheitsreparaturen durchführen. Seine Renovierungspflicht kann er aber auf den Mieter übertragen – mit einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag. Seine Ansprüche durchsetzen kann der Vermieter aber nur, wenn die Klausel wirksam ist.

    Nicht wirksam ist beispielsweise eine starr formulierte Klausel, die festschreibt, dass der Mieter immer beim Auszug streichen muss – egal in welchem Zustand sich die Wohnung befindet.

    Ich freue mich über Eure Hinweise.

    Danke

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