Mietmängel und mögliche Folgen

  • Hallo!
    Wir wohnen im einem Mehr-Parteien-Haus zur Miete. Das Haus gehört meinem Schwiegervater, aber das ist in diesem Fall nicht relevant. Das ganze Haus hat von vorne bis hinten Schwierigkeiten und Mängel, deswegen versuche ich jetzt mal alle aufzuzählen, die mir im Moment einfallen:

    1. Größtes Problem: Schallschutz - Hier hört jeder jeden, da beim Bau und Ausbau überhaupt nicht auf Schallschutz geachtet wurde. Das gleiche gilt für unsren Balkon, der von Vermieter selbst zusammengebaut wurde und lose auf dem Dach aufliegt. Wir haben 2 Kinder, die selbst bei ganz normalem Verhalten noch 2 Etagen tiefer beim Laufen zu hören sind. Ebenso hören wir jeden Schritt unserer Nachbarn.

    2. Heizung: In der gesamten Wohnung befindet sich eine Fußbodenheizung - diese funktioniert aber nur bedingt. Im Schlafzimmer funktioniert sie seit dem Einzug vor über einem Jahr überhaupt nicht (Wintermonate: ca. 0° Raumtemperatur), die Termostaten zur Regelung in den restlichen Zimmern gehen alle falsch (21° Raumtemperatur wenn Zähler auf ca. 10° eingestellt - laut Vermieter gibt es die Termostaten nicht geeicht).

    3. Warmwasser: Warmwasserversorgung ist nicht den ganzen Tag gegeben, bzw. die Durchlaufmenge, bis warmes Wasser kommt, variiert je nach Tageszeit. Auf 40° warmes Wasser müssen wir zu bestimmten Tageszeiten bis zu 4-5 Minuten warten, die Durchlaufmenge läuft in der Zeit natürlich voll auf Warmwasserkosten.

    4. Fenster: Einige Fenster in der Wohnung sind nicht richtig dicht bzw. reagieren auf Temperaturschwankungen. Das Badfenster lässt sich ab ca. 25° Außentemperatur nicht mehr kippen, sondern nur noch ganz öffnen.

    5. Fliesen im Bad/Flur: Durch die dürftige Bauweise des Hauses (zu 90% Trockenbauwände) gehen uns immer mehr Fliesen in Bad und Flurboden kaputt (Schwankungen/Erschütterungen im Haus?). Teilweise werden die Fliesen nur noch durch Silikon gehalten.

    6. Wärmeisolation: In den Sommermonaten heizt sich unsere Wohnung (Dachwohnung) bei schönen Wetter grundsätzlich weit über 30° auf. Die meisten Außenwände sind ebenfalls in Trockenbauweise erstellt worden (ist das überhaupt zulässig?) und vermutlich kaum bis gar nicht gedämmt worden.

    7. Außenanlagen: Die Haustüre des Mehrfamilienhauses schließt bei niedrigen Temperaturen nicht und lässt sich einfach aufdrücken. Des weiteren befindet sich im EG ein teils gewerblich genutztes Büro/Wohnung, dessen Außenstromanlage komplett an der Hausstromanlage hängt und somit auf den Allgemeinstrom gerechnet wird. Die Außenbeleuchtung sowie die Flurbeleuchtungen sind mit Bewegungsmeldern ausgestattet, die bei der kleinsten Bewegung der Hecke (durch Wind etc.) ebenfalls reagieren.

    So, das solls erstmal gewesen sein.
    Was für Möglichkeiten habe ich in oben genannten Fällen? Kann ich meinem Vermieter mit Mietminderungen drohen und wenn ja, in welcher Höhe? Welche Mängel sind zumutbar und welche muss ich nicht tolerieren?

  • Ööh, hier ist ein Forum und nicht die kostenlose Rechtsberatung, die es nicht geben kann/darf.

    Bitte schildern Sie den Sachverhalt einem Anwalt für Mietrecht, der wird wissen, was zu tun ist und Ihnen bei Bedarf auch vor Gericht zur Seite stehen wird.

  • Hallo Marcel1979Ke,
    ohne weiter auf Ihre Auflistung einzugehen sollten Sie wissen, dass eine Mietminderung kein Selbslaeufer ist. Desweiteren stellt sich die Frage ob Sie von den Maengel vor den Einzug Kenntnis hatten oder ob diese erst nach den Einzug entstanden sind?
    Die genaue Darstellung der event. Moeglichkeiten die Sie haben koennten ist sehr umfangreich. Deshalb in Kurzform.

    Mangel vor Einzug: Vermieter muss die Wohnung in einen vertragsgemaessen Zustand den Mieter ueberlassen. Vertragsmaess bedeutet, das die Wohnung sich in einen Zustand befinden muss, dass dem Mieter der Einzug in die Wohnung zugemutet werden kann. Maengel bei der Wohnungsuebernahme sind in der Regel schriftlich festgehalten worden und sollten von Vermieter beseitigt werden.

    Mangel waehren des Mietverhaeltnis: Mieter hat eine Anzeigepflicht. Diese kann schriftlich mit Nachweis an den Vermieter erfolgen. Kommt keine Reaktion, dann kommt in der Regel ein zweite schrifliche Anzeigepflicht mit Fristsetzung zur Wiederherstellung des vertragsmaessigen Zustand. Immer noch keine Reaktion, dann sollte event. ein Rechtsanwalt oder der Mieterschutzbund mit einbezogen werden, da diese in einen solchen "Fall" in der Regel bessere Kompetenzen und Moeglichkeiten haben.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (24. Juni 2011 um 23:29)

  • Herzlichen Dank für die Antwort -

    Ich wollte ja auch keine Rechtsberatung, sondern so wie im vorigen Beitrag beschrieben einfach mal nen Überblick über den weiteren Ablauf und meine Möglichkeiten haben, da ich mich was das angeht überhaupt nicht auskenne.

    Die Mietmängel sind übrigens zum Großteil schon vor Einzug vorhanden gewesen, allerdings waren sie nicht "offensichtlich", sondern haben sich erst nach und nach rausgestellt.

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