Zwei Mietverträge zur gleichen Zeit - ist das Rechtens

  • Moin Moin!

    Also ich habe ein etwas spezielles Problem. Ich hoffe mir kann hier einer helfen. Ich schildere einfach mal genau die Situation worum es geht.

    Ich habe mit einem anderen Menschen am 15.06 eine WG gegründet. Wir stehen da beide als Hauptmieter im Vetrag.

    Ich bin aufgrund persönlicher Differenzen ( Kann ja mal passieren, alles Gut) am 21.10 wieder ausgezogen.

    Da mein WG Partner sich ab dann die Wohnung vom Jobcenter finanzieren lassen wollte, hat er zum 1.12 einen neuen Mietvertrag von der Hausverwaltung bekommen.

    Ich bin nicht mehr bestandteil dieses Mietvertrages. Ich weiß auch, das dieser Mietvertrag schon beim Jobcenter eingereicht worden ist zur vollständigen Kostenübernahme.

    Bis hierhin alles gut ! Ich wollte da ja weg..

    Nur das Ding ist, dass ich bis heute weder gekündigt wurde, noch das ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet habe. Und jedlicher Versuch, mit der Hausverwaltung in Kontakt zu kommen scheitert. Sie wollen zurück Rufen, macht aber keiner. Alle furchtbar beschäftigt usw...

    Die Hausverwaltung wollte mir eigentlich schon vor Wochen eine Bestätigung losschicken, dass ich aus dem Vertrag raus bin.

    So, ich mache mir jetzt halt sorgen wegen dieser Zweigleisigkeit und vermute, dass man das mit Absicht macht um mich im Zweifelsfall weiter haftbar zu machen.

    Und zum anderen befürchte ich, dass meine verbliebender ,,Kollege´´ in der WG mich auch abkassieren möchte. Also er das Geld was das Jobcenter bezahlt für Miete behält, und ich dann für die Miete einspringen soll.

    Wie dem auch sei, kann ich mir nicht vorstellen das das Rechtens ist. Ich möchte auch kein Fass aufmachen aber ich will mich schon informieren, was ich dagegen jetzt Tun kann. Ich hoffe Ihr helft mir ein bisschen und wenn Ihr noch fragen habt, fragt gerne :)

  • Dein Vertrag ist theoretisch noch wirksam und Du kannst auch haftbar gemacht werden.

    Es ist halt die Frage, was Du möchtest. Ich vermute mal, dass Du aus dem Vertrag raus willst?
    Dann würde ich den Vermieter nochmal kontaktieren und eine Aufhebungsvereinbarung "verhandeln".

    Dann hast Du deinen Austritt schwarz auf weiß.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • und Du kannst auch haftbar gemacht werden.

    Das wird schwierig, wenn ihm kein Besitz mehr eingeräumt wird an der Wohnung und die Wohnung weiter vermietet hat durch einen neuen Mietvertrag.

  • Okay ! Danke an euch beide ! Nur wie weise ich im zweifelsfall nach, dass ich dort auch tatsächlich aus der Wohnung raus bin ? Ich bin quasi übergangsweise zu meinen Eltern gezogen. Umgemeldet bin ich auch schon.Ich habe die Verwaltung gerade nochmal angerufen. Wurde von der Bürokraft wieder vertröstet, man melde sich heute :/


    Wenn ich jetzt eines Tages einen Mahnbescheid kriege vom Gericht, wie gehe ich dann vor ? Ich habe ja keine Beweise (Kündigung, Aufhebungsvertrag) das ich die Wohnung nicht mehr anmiete.

    Kann ich mich in dem Fall auch an das Jobcebter wenden ?

    Weil dort liegt ja der ,,neue´´ Mietertrag vor.

    Ich mache mir halt auch solche Sorgen, weil der verbliebende WG ,,Kollege´´ schon bekannt ist für solche Sachen wie die Mietzahlung vom Amt einzubehalten und für sein Privatvergnügen zu benutzen.

  • Die Hausverwaltung kann nicht vom Mitbewohner die ganze Mieter fordern UND von Dir die Hälfte.

    Wenn sie einen neuen Mietvertrag mit dem hat, dann bist Du raus. (Versuche dafür einen Beweis zu bekommen - das Jobcenter darf es Dir aus Datenschutzgründen nicht geben und der Mitbewohner will es vielleicht nicht, also am besten mit Zeugen bei der Hausverwaltung anrufen und nochmal bestätigen lassen, dass die ganze Wohnung jetzt an den anderen vermietet ist!)

  • Das Amt übernimmt dort die Miete. Die Miete wird meinem Ehemaligen WG-Partner auf sein Konto überwiesen.

    Ob er damit auch Tatsächlich die Miete Zahlt, oder es für sich behält, ist jetzt die Frage. So wie ich ihn kenne könnte letzteres der Fall sein.

    Deshalb habe ich die Befürchtung, dass man dann auf mich zurück kommen wird. Es wird seinen Grund haben, dass man den Vetrag mit mir nicht auflösen möchte.

    Naja in zwei Tagen ist Die Miete Fällig. Ich werde sehen, was passiert.

    Dehalb will ich ja dann auch den ,,alten´´ Vetrag zum Jobcenter schicken. Falls da irgendwelche Ansprüche seitens der Hausverwaltung gestellt werden. Aber vielen dank für eure Hilfe !

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