Hallo zusammen,
ich wohne in einer WEG zur Miete. Jede Wohnung verfügt über einen separaten Anschluss an das örtliche Fernwärmenetz. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen von Wärmecontracting.
Die Abrechnung des Energieversorgers wurde 1zu1 an uns als Mieter weiter gereicht.
Die Miete für den Wärmetauscher beträgt ~100€ pro Monat, die gemittelten Verbrauchskosten belaufen sich auf ~30€ pro Monat.
Kann das Verhältnis zwischen Fixkosten und variablen Kosten beliebig groß sein, oder gibt es hier irgendwelche Limitierungen?
Der Energieversorger hat eine Sammelrechnung an die WEG gestellt, unterteilt nach einzelnen Wohnungen.
Hätte die WEG direkt die anfallenden Kosten des Wärmecontracting nach dem 30%/70%-Modell aufteilen müssen?
Vielen Dank,
Bob