Mein Vermieter möchte von mir, dass ich regelmäßig die Wartung der Gastherme beauftrage und die Kosten übbernehmen. Zum Mietvertrag wurde die Rechnung beigelegt der letzten Wartung hinzugefügt. Wenn ich das auf ein Monat runterbreche, sind es ca. 10 Euro / Monat. Da frage ich mich warum diese Kosten nicht einfach fix in den Nebenkosten aufgeführt sind.
Ich habe ein ungutes Gefühl bei der Sache. Da so eine Rechnung schnell mal explodieren kann. Wie seht ihr das?
Was die erste Rechnung angeht, so müsste bei Leerstand eigentlich der Vermieter die Kosten übernehmen. Oder der Vormieter. Laut Gesetz kann der Vermieter diese Kosten tatsächlich auf den Mieter umlegen, richtig? Aber irgendwelche Sicherheiten möchte ich halt auch.
Ich will nicht plötzlich ne halbe oder komplette neue Therme bezahlen.