Mieteminderung wegen völlig von Gänsen verdreckter Grünanlage und Spielplätzen!

  • Hallo zusammen, bin seit heute neu hier im Forum und hoffe auf Eure Hilfe.

    Wir wohnen seit 4 Jahren in einer eigentlich tollen Wohnanlage in Hamburg mit ca. 1200 Mieteinheiten. Die Anlage ist ringförmig angelegt und hat in ihrem Inneren eine theoretisch schöne Grünanlage mit zwei kleinen Seen, drei Spielplätzen und viele Spielwiesen.

    Wie gesagt, theoretisch schön, denn faktisch bzw. praktisch im derzeitigen Zustand fast unbenutzbar. Die gesamte Anlage beherbergt derzeit ca. 170 Gänse (Grau- und Kanadagänse), welche sowohl Zuwegungen, Spielplätze als auch die Wiesen vollsch....en! (Sorry)

    Mit kleinen Kindern ist man ständig nur am Waschen, der Kot ist echt hartnäckig und ein Spielen der Kinder ist auf der zur Wohnanlage gehörenden Grünfläche so gut wie unmöglich. In Zahlen heißt das 20-30 Kothaufen/m², die Zahl ist auch mit Bildmaterial zu belegen.(Werde ich später einmal hochladen)

    Ich habe dieses Problem bereits gegooglet, bin aber leider nicht fündig geworden. Kann mir hier jemand helfen, inwiefern und in welcher Höhe hier eine Mietminderung möglich wäre? Seitens des Vermieters heißt es nämlich nur:"Die Gänse waren zuerst da, was sollen wir machen?" Ich weiß mir leider nicht anders zu helfen....

  • Hallo Scharfrichter,

    ich nenne das allgemeunes Lebensrisiko, also musste das ertragen oder ... ausziehen.

    "inwiefern und in welcher Höhe hier eine Mietminderung möglich wäre? Seitens des Vermieters heißt es nämlich nur:"Die Gänse waren zuerst da, was sollen wir machen?""
    Mache doch mal selbst einen Vorschlag...

  • (Werde ich später einmal hochladen)

    Nicht nötig, da besteht mit Sicherheit kein Bedarf.

    Ich habe dieses Problem bereits gegooglet, bin aber leider nicht fündig geworden. Kann mir hier jemand helfen, inwiefern und in welcher Höhe hier eine Mietminderung möglich wäre?

    Da können Sie bis zum St.Nimmerleinstag googlen, Sie werden nicht fündig werden. Anders sähe es natürlich aus, wenn die Gänse Ihren Balkon oder die Wohnung besetzen würden:D

    Seitens des Vermieters heißt es nämlich nur:"Die Gänse waren zuerst da, was sollen wir machen?" Ich weiß mir leider nicht anders zu helfen....


    Und was soll Ihrer Meinung nach der Vermieter unternehmen, Schilder aufstellen "Für Gänse verboten"?

  • Zitat

    Und was soll Ihrer Meinung nach der Vermieter unternehmen, Schilder aufstellen "Für Gänse verboten"?

    Ich nehme mal eher an, 'nen Jäger beauftragen, der die Gänse abschiesst ....:eek:

    Ist denn überhaupt die Nutzung der Grünanlage nebst Spielplatz im Mietvertrag vereinbart? Denn nur aus dem Vorhandensein der entsprechenden Anlagen lassen sich noch keine Minderungsansprüche ableiten.

    Und selbst wenn, sind hier sicherlich auch dem Vermieter die Hände gebunden, wenn dieser sich nicht mit den Naturschützern oder den entsprechenden Vereinen anlegen möchte.

  • Ich nehme mal eher an, 'nen Jäger beauftragen, der die Gänse abschiesst ....:eek:

    Und selbst wenn, sind hier sicherlich auch dem Vermieter die Hände gebunden, wenn dieser sich nicht mit den Naturschützern oder den entsprechenden Vereinen anlegen möchte.

    Die Jägerschaft Hamburg und auch unser guter Schwanenvater Herr N. wurden in dieses Thema bereits einbezogen, zunächst hieß es, dass man einige Gänse schießen wolle um die Population im Rahmen zu halten. Da unsere Anlage jedoch ringförmig angelegt ist, gab es (durchaus nachvollziehbare) Bedenken, hier zu schießen. Irgendein Anwohner würde sicherlich nicht zögern, die BILD o.ä. zu kontaktieren und somit die Jägerschaft als "Schießwütigen Verein in Hamburger Wohnviertel" anzuzeigen. Bereits in der Bebauungsphase gab es Einwände bzw. Bedenken seitens dem NaBu und Herrn N., man hätte das Problem von vorneherein mit einer etwas engeren Bepflanzung der Grünanlage lösen können. Unsere Lage und Anlage ist echt beschissen:)

    Die Grünanlagen sind laut Mietvertrag nicht mitvermietet, wie ich aber der BK-Abrechnung soeben entnommen habe, zahlen wir zumindest für die Pflege und die Wartung der Spielplätze (???). Ich muss mich hier wohl auch einmal erkundigen, warum das so ist. Gemäß einer Aussage behördlicherseits gehören die Grünanlagen nämlich der Stadt HH und unser Vermieter hat lediglich die Pflegschaft übernommen. Nach meinem Verständnis müßte er dann diese Kosten auch mit der Stadt abrechnen, oder?

  • Gemäß einer Aussage behördlicherseits gehören die Grünanlagen nämlich der Stadt HH und unser Vermieter hat lediglich die Pflegschaft übernommen. Nach meinem Verständnis müßte er dann diese Kosten auch mit der Stadt abrechnen, oder?


    ... und, falls dem VM Kosten entstehen, wird er sie womöglich an die Mieter "weiterreichen".

  • Mit kleinen Kindern ist man ständig nur am Waschen, der Kot ist echt hartnäckig und ein Spielen der Kinder ist auf der zur Wohnanlage gehörenden Grünfläche so gut wie unmöglich. In Zahlen heißt das 20-30 Kothaufen/m², die Zahl ist auch mit Bildmaterial zu belegen.(Werde ich später einmal hochladen)

    Sorry, nur damit wir alles zusammen haben und Ihr Euch eine Vorstellung machen könnt

  • Hallo Scharfrichter,
    gemaess Ihres zweiten Berichts ist zu erkennen, dass die Pflege und Wartung der Spielplaetze von den Mietern getragen wird. Da spricht in der Regel nichts dagegen, wenn das schriftlich unter event. "Sonstige Bekos" aufgefuehrt wurde. Da ein Spielplatz zum Spielen da ist, sollte dieser auch dafuer zugaenglich sein. Da es anscheinend nicht der Fall ist ( Gaensekot ), sollte der Vermieter diesen Mangel beseitigen. Daher am besten den Vermieter auf diesen Mangel schriftlich mit Nachweis hinweisen. Wenn danach immer noch keine Reaktion erfolgt, dann besteht zumindesten ein schriftlicher Nachweis, dass dieser Vertragspunkt ( Beko ) nicht ordnungsgemaess ist. Und bei so einer grossen Wohnanlage findet man bestimmt viele Gleichgesinnte die dann durch eine "Gemeinschaft" und der Interesse an der "Ordnungsmaessigkeit" viel mehr "Druck" ausueben koennten.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zitat

    gemaess Ihres zweiten Berichts ist zu erkennen, dass die Pflege und Wartung der Spielplaetze von den Mietern getragen wird. Da spricht in der Regel nichts dagegen, wenn das schriftlich unter event. "Sonstige Bekos" aufgefuehrt wurde. Da ein Spielplatz zum Spielen da ist, sollte dieser auch dafuer zugaenglich sein. Da es anscheinend nicht der Fall ist ( Gaensekot ), sollte der Vermieter diesen Mangel beseitigen. Daher am besten den Vermieter auf diesen Mangel schriftlich mit Nachweis hinweisen. Wenn danach immer noch keine Reaktion erfolgt, dann besteht zumindesten ein schriftlicher Nachweis, dass dieser Vertragspunkt ( Beko ) nicht ordnungsgemaess ist. Und bei so einer grossen Wohnanlage findet man bestimmt viele Gleichgesinnte die dann durch eine "Gemeinschaft" und der Interesse an der "Ordnungsmaessigkeit" viel mehr "Druck" ausueben koennten.

    Hmm die Logik erschließt sich mir nicht so ganz. Wenn die Pflege und Wartung der Spielplätze als umlagefähige Betriebskosten in den Mietverträgen vereinbart ist, so kann und darf der Vermieter die ihm hierfür entstandenen Kosten mit den Mietern abrechnen. Die zusätzliche Belastung der Spielplätze durch den Gänsekot ist bei der Umlage dieser Kosten unerheblich. Denn ob der Spielplatz tatsächlich genutzt werden kann, hat nichts mit der Umlagefähigkeit der Betriebskosten zu tun, sofern diese in den Mietverträgen vereinbart wurde.

    Ob die Verdreckung des Spielplatzes einen Mangel darstellt, hängt alleine davon ab, ob ein Nutzungrecht an dem Spielplatz im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Wenn jetzt der Vermieter zur Sauberhaltung der Spielplätze aufgefordert wird, so ist dies nach Lage der Dinge sicherlich auch mit einer Erhöhung der Pflegekosten für die Anlage verbunden.

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