Hallo zusammen, bin vor ca.a 1,5 Jahren in eine Wohngemeinschaft gezogen. Habe einen mündlichen Untermietvertrag mit meiner Mitbewohnerin geschlossen. Demnach heisst es, dass ich einen "Pauschalbetrag" zahle mit dem alles abgedeckt ist (miete, nebenkosten usw.)
Nun ziehen wir beide zum 30.06. aus. Vor kurzem war wohl der Hausmeister der Wohnbaugesellschaft da und hat sich die Wohnung angesehen, und gesagt, dass die Tapeten durch den einfluss von katzen erheblich mehr als normale gebrauchsspuren aufweisen und sie die wohnung so nicht abnehmen müssen. Die Tapeten müssen nun so ausgebessert werden, dass sie ein einheitliches Bild ergeben.
Nun ist es so: ich habe eine Katze und meine mitbewohnerin hat zwei Katzen. Schon bei meinem Einzug waren Kratzspuren in den Tapeten. Meine Katze hat allerdings daraufhin auch an den Tapeten gekratzt und nun ist es logischer weise noch etwas schlimmer als vorher. ich sehe allerdings nicht ein, dass sie meine kaution einbehält wegen den tapeten und ich dafür aufkommen soll. Habt ihr eine Ahnung wer im Recht ist und ob ich dafür wirklich aufkommen muss? Dazu sei noch gesagt, dass ich schon seit Wochen hinterher bin und sie frage was mit renovierung ist und jetzt (!!!) ein paar Tage bevor ich ausziehe kommt sie mit sowas an.
vielen Dank schon einmal im Voraus.