Mietvertrag aufgrund Zahlung der Miete für Partner

  • Hallo. Habe eine Frage. Ich bin vor 2,5 Jahren zu meinem Lebensgefährten gezogen. Seitdem bezahle ich die Wohnungsmiete, was der Vermieter auch weiss. Da er sieht dass es von einem Konto kommt.Stehe nicht mit im Mietvertrag Nun ist mein Lebensgefährte nach einem Streit, für 3 Wochen einfach zu seinem Bruder und will auch jetzt dort 200 km weg hinziehen. Ich hatte den Vermieter informiert und er sagte dass ich mir keine Sorgen wegen der Wohnung machen brauche, da ich ja die ganze Zeit die Miete zahle. Habe auch schon alle anderen Verträge, wie Strom, Gas etc. Umschreiben bzw. Neuverträge für diese Wohnung geändert bzw. Abgeschlossen, so dass ich jetzt die Wohnung komplett alleine finanzieren. Nun ist mein Lebensgefährte wieder aufgetaucht und wollte mich aus der Wohnung werfen, weil er ja Hauptmieter ist und ich nicht im Mietvertrag stehe. Mit der Aussage ich hätte hier gar keine Rechte und Wohnrecht auch nicht, weil ich nicht im Mietvertrag stehe. Der Vermieter sagt aber ich brauche mir keine Sorgen machen wegen der Wohnung. Was ist jetzt mein Recht.???? Darf mein Lebensgefährte mich einfach rauswerfen odder hat ja mit Rauswurf mit Polizei gedroht.

  • Da es hier um das Dach über den Kopf geht sollte klar sein, dass eine individuelle anwaltliche Beratung unerlässlich ist.

    Zunächst geht es ja um die Frage, ob du einen Anspruch auf die Wohnung hast?

    Da sieht es nicht gut aus. Bloß durch die Zahlung der Miete wirst du nicht automatisch Mietvertragspartei. Dafür Bedarf es einen Änderungsvertrages des Mietvertrages, wo dein Freund, der Vermieter und du zustimmen müsst. Es klingt aktuell so, ob es eine solche ausdrückliche Vereinbarung nicht gibt. Ob man diese aus den Umständen entnehmen kann - er also konkludent - geschlossen worden ist, ist unwahrscheinlich, bedarf aber einer Prüfung im Einzelfall.

    Jetzt die Frage, ob man dich einfach so aus der Wohnung werfen lassen kann?

    Hier kommt es auf die genaue Gestaltung zwischen dir und deinen Freund/Ex-Freund an. Habt ihr einen Untermietvertrag, wenn auch nur mündlich geschlossen oder wurdest du in den Hauptmietvertrag aufgenommen? Dann müsste man dir kündigen und da gibt es Kündigungsfristen. Falls so etwas nicht vorliegt, dann kann der Mieter dich in der Tat auffordern die Wohnung sofort zu verlassen. Jedoch kann er dich nicht einfach rauswerfen und das wird auch nicht die Polizei machen. Er muss eine Räumungsklage gegen dich anstrengen.

    Das ist nur ein grober Überblick.

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