Mietvertrag fehlt

  • Hallo zusammen !

    Ich habe eine Frage. Seit kurzem bewohne ich ein Mietshaus.
    Der Mietvertrag wurde über einen Makler geschlossen. Bei Vertragabschluss wurde vereinbart das ich die Mietkaution in form einer Bankbürgschaft hinterlegen kann.
    Nun fordert aber der Vermieter das ich die 3 MM auf sein Konto überweise obwohl etwas anderes vereinbart war. Den Mietvertrag hält der Vermieter seitdem fest. D.h ich habe kein Exemplar dieses Vertrages in meinem besitz. Ich weiss deshalb auch nicht mehr genau was im Mietvertrag zur Kaution steht.
    Da ich fest damit gerechnet habe die Kaution als Bürgschaft zu hinterlegen, ist das Geld für andere Zwecke verplant worden.

    Was kann ich überhaupt noch machen, welche Rechte habe ich überhaupt wenn ich keinen Vertrag erhalte in bezug auf Kündigung.

    Danke schon mal für Eure antworten.

    Gruss
    Thomas

  • Das Mietverhältnis fängt ja gut an. Zwar ist die Art und Weise, wie eine Kaution hinterlegt wird, frei vereinbar. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Vermieter dies alleine entscheidet.

    Bei einer Barkaution kann und darf der Mieter diese in drei gleichen Raten zahlen. So gesehen ist ein Barkaution im Prinzip die schlechtere Wahl Näheres zum Thema Kaution siehe auch:

    Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    Als Mieter haben Sie ein Recht auf eine Ausfertigung des Mietvertag. Fordern Sie den Vermieter unter Fristsetzung auf, Ihnen den Mietvertrag zur Verfügung zu stellen und kündigen Sie gleichzeitig rechtliche Schritte an, sofern der Termin durch den Vermieter nicht eingehalten wird.

  • Hallo thommy2130,
    es besteht eventuell die Moeglichkeit sich mit den Makler in Verbindung zu setzen. Da der Makler in der Regel eine Durchschrift von den Mietvertrag hat. Makler hat gegebenfalls eine eigene Interesse den Nachweis ueber seine abgeschlossenen Taetigkeiten zu fuehren.

    Tipp zur Kaution. Siehe Paragraf 551 BGB.

    Sich auf eine nicht nachweisbare muendliche Vereinbarungen zu berufen, ist in der Regel schwer. Desweiteren darf der Vermieter eine Kaution in Hoehe von drei Monatsmieten ( kalt und ohne Bekos ) verlangen.
    Es besteht auch die Moeglichkeit die Kaution in drei gleichbleiben Monatsbetraegen zu zahlen. Wobei die Erste mit den Beginn des Mietverhaeltnis faellig wird.

    In Bezug auf den Mietvertrag ist abzuwarten wie Sie das "Kautionsproblem" loesen und danach eventuell in Form von "Herausgabe" handeln.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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