Hallo!
Einbehaltene Kaution zu Reparaturzwecken muss auf jeden Fall durch Rechnungen gerechtfertigt werden, oder?
Was kann der Mieter generell unternehmen, wenn Rechnungen vom Vermieter nicht nachgereicht und (überschüssige) Kaution nicht zurückgezahlt werden?
Habe im Internet gelesen, dass es eine 6 Monatige Frist hierbei gilt. Vorher kann der Mieter nichts unternehmen.
Gibt es außerdem Richtpreise/Kostengrenze für Reparatur, die der Vermieter ansetzen darf?
Danke für Aufklärung! ![]()