Hallo Community,
die Wohnung, die ich gerne mieten möchte, wurde in der Stellenanzeige mit einem Keller angeboten. Der Vormieter hat auch bestätigt, dass es einen Keller gibt.
Der Mietvertrag sagt aber nichts von einem Keller. D.h. sowohl in der Auflistung der Räume oder sonst an anderen Stellen wird der Keller erwähnt.
Ich gehe davon aus, dass der Keller enthalten ist auch wenn es nicht im Vertrag steht, aber ich gehe auch davon aus, dass der Vermieter mir den Keller einfach wegnehmen könnte, wenn nötig, weil ja nicht im Mietvertrag festgehalten.
Ist meine Befürchtung berechtigt oder muss der Keller nicht explizit im Mietvertrag festgehalten werden?
Ich freue mich auf euren Feedback!
VG