Zeitmietvertrag und ordentliche Kündigungsmöglichkeit

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Formular-Mietvertrag (Avery Zweckform) vorliegen:

    "Punkt 2.1

    Das Mietverhältnis beginnt am 01. Oktober 2021 und (angekreuzt) wird bis 31.09.2027 befristet abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt endet es automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf."

    Die Befristung ist mit Eigenbedarf begründet, da der Vermieter ab dann die Wohnung für sich benötigt. So steht es auch im Formulartext.

    "Punkt 2.2

    Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses

    (angekreuzt) ist nach den gesetzlichen Vorschriften möglich."

    Meine Frage lautet:

    Kann ich damit trotz der Befristung des Mietvertrag den Vertrag jederzeit innerhalb von drei Monaten ordentlich kündigen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Wenn es um konkrete vertragliche Vereinbarungen geht, bei der deine individuelle Situation und Vertrag bewertet werden muss hinsichtlich der Rechtsfolgen, dann nennt man das Rechtsberatung, die hier im Forum nicht möglich ist. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt oder Mieterverein.

  • Vom Gesetz her ist das generell möglich. Es sind nur solche Vereinbarungen nicht erlaubt, die den Mieter benachteligen. Hier ist es aber ja ein Vorteil. Ob das nun für deinen Vertrag auch so gilt, kann hier nicht bestimmt werden.

    Es kann theoretisch auch möglich sein, dass die zeitliche Befristung unwirksam ist und du einen unbefristeten Vertrag hast. Dieser könnte dann so oder so normal gekündigt werden.

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