Betriebskostenabrechnung relativ hoch

  • Hallo zusammen,

    [...]

    Leider habe ich jetzt mit unserer neuen Wohnung ein kleines Problem mit der Betriebskostenabrechnung, die mir auch noch Fragen aufwirft.

    Wir sind am 1.8.20 mit 3 Personen in eine neue Wohnung gezogen und Wohnen bis jetzt hier. Zuvor hat auch eine 3 Köpfige Familie hier gewohnt.

    Unsere Abgemachten Betriebskosten sind die gleichen wie auch bei den Vormietern also insgesamt 220 € zzg. Strom.

    Wollte noch kurz erwähnen, das wir sonst immer um die 150 -180 € an Nebenkosten hatten in den Vorherigen Wohnungen, allerdings waren wir da auch noch

    zu 2.

    Nun kam am 6.08.21 die Betriebskostenabrechnung für 2020 also für den Zeitraum 01.08.20 - 31.12.20 (5 mon).

    Darin Steht, das wir in den (5 mon) 369 € mehr Verbraucht haben sollen als eingezahlt und wir jetzt zusätzlich 55 € Monatlich mehr an Nebenkosten Zahlen müssen.

    Ist ja erstmal nicht schlimm da wir jetzt 3 Personen sind, jedoch wundert mich das dennoch etwas, weswegen ich mal alle Posten überprüft habe und bei den Heizkosten

    bin ich über eine Position gestolpert die mir etwas unklar ist.

    Im letzten Jahr 01.01.20 - 31.12.20 wurde bei den Heizkörper 6009 Einheiten Verbraucht (HKV), da wir aber erst ab dem 01.08.20 eingezogen sind,

    können wir ja nur für den Zeitraum aufkommen. Laut der Gradtagetabelle VDI 2067 sind das in unserem Fall ca 40,348 %, In Rechnung haben die uns aber 5829 Einheiten gestellt.

    Laut meiner Rechnung, dürften sie uns aber nur ca 2425 Einheiten in Rechnung stellen. (im Anhang alle Briefe die ich bekommen habe, die beschriebe Stelle ist eingekreist.)

    Ich habe die Hausverwaltung schriftlich Kontaktiert, aber bis jetzt ist alles noch still.

    Vllt könnt Ihr mal drüber schauen und mir bescheid geben, ob ich hier ein Denkfehler habe oder da tatsächlich einer Fehler von denen vorliegt.

    PS. Die Heizkörper habe ich überprüft, die Zahlen stimmen mit der Rechnung schon mal überein.

    Wir bleiben anonym. Siehe Forumregeln.

    Anhänge gelöscht, da nicht ausreichend anonymisiert.

  • Die Verbrauchswerte sind überhaupt nicht nachvollziehbar. Wenn du die Zahlen zusammen addierst, kommt man weder auf die 6009 noch auf die 5829 Einheiten. Das ist also erklärungsbedürftig. Normalerweise sollten die Zählerstände beim Einzug abgelesen worden sein. Das wird üblicherweise auf das Übergabeprotokoll geschrieben.

    Der K Wert bei den Zählerständen ergibt so überhaupt keinen Sinn. Der K Wert ist eine Zahl, die mit der Leistung des Heizkörpers multipliziert wird um auf der Umrechnungsfaktor zu kommen. So kann das nicht stimmen. Frage den Vermieter nach der Heizkörperbewertung.

    Die Trinkwasseranalyse wurde doppelt abgerechnet. Der gleiche Betrag von 347,54 steht bei den Hausnebenkosten nochmal drauf.

    Die Position Hausnebenkostenabrechnung mit 232,60 ist nicht umlagefähig, ist aber obendrein gar nicht nachvollziehbar, für was diese sein soll. Für die Erstellung der Heizkostenabrechnung kann es nicht sein, denn das steht weiter oben schon drauf.

    Eine Nutzerwechsegebühr ist nicht umlagefähig.

    Die Position Rauchmelder ist in der Form formell unwirksam, da man nicht erkennen kann, für was genau die Kosten sind. Die Wartung wäre umlagefähig, nicht aber eine eventuelle Miete.

  • Ich habe die Dateien noch mal angehängt, sorry habe auf die schnelle nicht alles zensieren können. Hoffe jetzt passt es


    Vielen dank schon mal für deine unterstützung, du hast gute Punkte angesprochen die ich auch weiter hinterfragen werden.

    Kann man sich die einzelnen Positionen bzw rechnungen darüber offen legen lassen um das selbst zu Prüfen oder haben wir dazu kein recht als Mieter?

  • oder haben wir dazu kein recht als Mieter?

    Doch, dazu hat man ein Recht. In der Regel muss dies persönlich beim Vermieter erfolgen, außer dieser sitzt zu weit entfernt und die Anfahrt wäre unangemessen lang. Man darf dann auch Fotos von den Belegen machen, um sie später zu zeigen, z.B. einem Anwalt.

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