Lüfterwartung umlagefähig

  • Hallo an alle hier im Forum.

    Da ich kein neues Thema starten wollte ich aber kein passenderes gefunden habe, würde ich gerne meinen Fall hierunter anhängen.

    Ich bin zum 01.02.19 eingezogen und habe in 06/20 eine Nebenkostenabrechnung erhalten die soweit ich das beurteilen kann, korrekt war.

    Nun habe ich für 2020 die Abrechnung erhalten mit einem Posten für eine Lüfterwartung in meiner Wohnung, da ich mich nicht erinnern konnte, dass 2020 jmd meine beiden Lüfter gewartet haben soll habe ich nachgefragt und mir wurde erklärt, dass dies kurz vor meinem Einzug passiert sei, die Rechnungsstellung jedoch erst 2020 durch die Firma geschehen ist.

    Nun zu meiner Frage, kann man mir diese Rechnung für Arbeiten in 2019 noch für die BKA 2020 in Rechnung stellen und wenn ja, spielt es dann eine Rolle ob die Rechnung der Firma vor 06/20 oder nach 06/20 datiert ist.

    Ich danke vorab.

    Robert

    Verschoben. Für eigene Fragen grundsätzlich ein neues Thema beginnen!

  • Mit Ausnahme der Posten, die in der Heizkostenverordnung geregelt sind, kann der Vermieter entscheiden, ob er nach dem Leistungs- oder nach dem Abflussprinzip abrechnet. Er muss sich natürlich für eine der Varianten entscheiden. Wenn eine Rechnung für 2019 erst in 2020, was bei Leistungen im November oder Dezember nicht unwahrscheinlich ist, eingegangen ist und bezahlt wurde, kann der Vermieter dies nach dem Abflussprinzip auch in 2020 abrechnen. Gerade wenn Rechnungen erst spät nach der Leistung gestellt werden, ist es für Vermieter meistens einfacher, nach Abflussprinzip abzurechnen, um zu vermeiden, dass er die Abrechnung erstellen muss/will, aber noch auf Rechnungen warten muss. Sofern der Vermieter seinen Abrechnungsmodus nicht ändert, gleich sich das nach dem Auszug wieder aus, wenn für das letzte Jahr praktisch keine Wartung mehr übernommen werden muss, obwohl man dort gewohnt hat.

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