Vermieter will Fotos erstellen - Betritt Dachterasse - Hausverkauf und Mängel

  • Sehr wahrscheinlich nicht, wie du schon richtig erkannt hast. Bleibt nur die Frage was du mit Parkplätzen möchtest die die, laut eigener Aussage, nicht nutzen kannst?

    Die Stellplätze sind dann wieder gefahrlos nutzbar, so bald die Bäume gepflegt, bzw. alle morschen Äste entfernt wurden.
    Alternativ müssten die Bäume (leider weg) oder massiv zusammengestutzt werden.

    Dazu ist ein großer Hubsteiger notwendig oder eine Fachmann mit entsprechender technischer Ausstattung.



    Die Äste brechen ja auch alle paar Tage in der Einfahrt zu den Garagen herunter, die der Siedlergemeinschaft gehören. Betrifft demnach nicht nur uns.


    Außerdem hatte uns der Vermieter einen "Holzschuppen" unter die Treppe an den Stellplätzen gebaut, in dem wir die Fahrräder und anderes Zeug stehen haben, da kein Keller vorhanden ist. Die Stellplätze wären dann total sinnlos, da ja auch sonst keiner dort parken dürfte/könnte. Der steht so nicht extra im Mietvertrag, da er erst nach einem Monat auf Vorschlag des Vermieter durch ihn dort platziert wurde.

  • Die Stellplätze sind dann wieder gefahrlos nutzbar, so bald die Bäume gepflegt, bzw. alle morschen Äste entfernt wurden.
    Alternativ müssten die Bäume (leider weg) oder massiv zusammengestutzt werden.

    Ja, oder um das mal zu übersetzen sie sind aktuell eben nicht nutzbar und ob es irgendwann mal wieder dazu kommt steht in den Sternen......

    Sollte ein neuer Käufer dich von diesen Parklätzen gegen entsprechenden Obolus erlösen, würde ich es mir ernsthaft überlegen.

    Wäre evtl. für beide Seiten ein sinnvoller Neueinstieg in ein zukünftig hoffentlich besseres Mietverhältnis.

    Ehrlicher weise ist es auch klar das der aktuelle Eigentümer wohl eben kein Interesse daran haben kann, mehrere tausend euro für einen Rückschnitt auszugeben, um ein paar Groschen monatlich für einen Stellplatz zu bekommen.

    Kann natürlich sein das ein neuer Eigentümer da zunächst mit mehr Elan ran geht.......

  • Bitte erst mal meinen ersten Kommentar GANZ lesen.
    Da steht drin, dass die Stellplätze für uns wichtig sind und weshalb.

    Verschoben! Bei Nachfragen zu bestehendem Thema
    bitte kein neues Thema eröffnen

  • Dann muss man im Rechtsweg den Vermieter dazu zwingen, dass er die Parkplätze wieder sicher macht, also seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt.

  • Er meinte, er würde die Stellplätze aus dem Vertrag heraus lösen

    Wenn Stellplätze laut Mietvertrag fest zum Vertragsbestandteil dazu gehören, dann hat ein Vermieter so gut wie keine Möglichkeiten, diese heraus zu lösen, jedenfalls nicht ohne Zustimmung des Mieters. Eventuell könnte er andere Stellplätze an anderer Stelle zuweisen, sofern es je nach örtlicher Lage Platz dafür gibt.

  • Da steht drin, dass die Stellplätze für uns wichtig sind und weshalb.

    Die Antwort, das der jetzige oder auch neue Vermieter dir nicht einfach den Parkplatz wegnehmen kann, wenn er Bestandteil des MV. ist gilt ja auch.

    Es ist halt nur so das es ausserhalb dessen was einem Juristisch vieleicht zusteht noch andere evtl. sinnvollere Handlungsmöglichkeiten geben könnte.

    Insofern würde ich bei der Sachlagen das der Altvermieter das Grundstück ohnehin verkaufen will, nicht damit rechnen das dort in naher Zukunft noch etwas wesentliches passiert was den jetzigen Zustand ändert. Und wie du ja inzwischen gemerkt haben dürftest kann sich so eine Verkauf eben auch sehr lange hin ziehen.

    Und ob das eine evtl. neuer Vermieter dann in angriff nimmt, muß sich zeigen.

    Alles in allem sehe ich es daher eigentlich eher in deinem Interesse das eine Verkauf an einen neuen Eigentümer stadtfindet, der dann evtl. mehr Elan an den Tag legt, was Reparaturen und Instandhaltung usw. angeht.

    Zumindest dann wenn es wirklich um die Sache und nicht ums Prinzip geht.

  • nicht damit rechnen das dort in naher Zukunft noch etwas wesentliches passiert was den jetzigen Zustand ändert

    Du scheinst die Frage nicht richtig gelesen zu haben. Schau sie dir bitte nochmal an. Dort ist gar nicht vom bisherigen Eigentümer die Rede, sondern das Gespräch lief mit dem neuen Eigentümer (der offenbar bereits gefunden wurde). Die Anmerkung ist daher nicht so ganz hilfreich.

    Und ob das eine evtl. neuer Vermieter dann in angriff nimmt, muß sich zeigen.

    Darum geht es nicht, ob der neue Eigentümer was macht. Denn offenbar will er nichts machen, wenn er die Parkplätze los werden will, das ging aus der Frage schon hervor. Die Frage war, ob er die Parkplätze aus dem Vertrag nehmen kann oder nicht, nicht mehr und nicht weniger.

  • Wenn Stellplätze laut Mietvertrag fest zum Vertragsbestandteil dazu gehören,

    Vor dem Haus gibt es nur diese zwei Stellplätze, die uns der Vermieter bei Vertragsabschluss zugeteilt hatte. Andere waren nicht als solche zu erkennen.
    Der Eigentümer hatte dem Hauskäufer angegeben, es wären insg. vier Stellplätze am Haus vorhanden, was formell wohl so zutrifft.

    Der neue Eigentümer rechnet damit, dass er die Stellplätze gewinnbringend vermieten kann oder eine Möglichkeit hat, von uns mehr abzugreifen.

    Laut Eigentümer sind im amtlichen Nutzungsplan(?) auch zwei Plätze hintereinander auf dem ca. 2,20m breiten Fußweg, der zum Hauseingang am EG definiert. Dort waren laut Nachbarn ab und zu PKWs der Mitarbeiter geparkt. Das Gebäude war ursprünglich ein Verwaltungsgebäude, wurde später in Wohnraum umgebaut, unsere Wohnung als Aufstockung erstellt.
    Ich frage mich eh, ob Parkoptionen auf dem Weg noch zulässig sind, diese diese den von uns genutzten Bereich der Fußwegs (das vordere Drittel von der Straße aus) blockieren würden. Wir hätten keine 50cm Restbreit mehr vom Fußweg. Evtl. auch, ob wir das Befahren der Fußwegs akzeptieren müssten.
    Früher hatten ja nur die Mitarbeiter ein Interesse den "Weg" als Parkraum zu nutzen, durch die neue Wohnung haben ein Interessen unseren Teil des vorhandenen "Verkehrswegs" zu nutzen.

    Bitte kein Vollzitat

  • Laut Eigentümer sind im amtlichen Nutzungsplan(?) auch zwei Plätze hintereinander auf dem ca. 2,20m breiten Fußweg, der zum Hauseingang am EG definiert. Dort waren laut Nachbarn ab und zu PKWs der Mitarbeiter geparkt.

    Na ja, wenn das wirklich so ist, dann dürfte das schon auch gelten. Möglicher weise wurde der Fußweg nachträglich über/an die Parkplätze gebaut.

    Letztendlich dürfte das zählen was schwarz auf weiß im Bebauungsplan steht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!