Mietzahlung als Teil einer Erbengemeinschaft

  • Hallo an alle,

    meine Frage bezieht sich zum Teil auf das Mietrecht, zum Teil aber auch auf das Erbrecht. Hoffe, hier kennt sich jemand mit beidem aus. Google konnte mir nicht helfen, der Fall ist schon etwas speziell.

    Folgende Situation:

    -Meine Freundin und ich wohnen seit Jahren im Haus meiner Großeltern zur ortsüblichen Miete.

    -Meine Großeltern sind verstorben, das Haus samt Mietvertrag wurde zu gleichen Teilen an meine Mutter und deren Schwester vererbt.

    -Ich zahle Miete an die Erbengemeinschaft.

    -Die beiden haben sich darauf geeinigt, dass jeder die Hälfte der Mieteinnahmen erhält.

    -Jetzt geht es mit meiner Mutter langsam dem Ende zu und ich werde als ihr Alleinerbe ihre Hälfte des Hauses erben.

    Nun.. wie verhält es sich dann mit der Miete?

    -Zahle ich schlichtweg die Hälfte der aktuellen Miete an meine Tante und behalte die andere?

    -Muss ich weiterhin die volle Miete in den Topf der Erbengemeinschaft zahlen, sodass ich die an mich selbst gezahlten Mieteinnahmen versteuern muss?

    -Muss ein neuer Mietvertrag zwischen meiner Tante und mir aufgesetzt werden?

    -Müsste ich überhaupt noch Miete zahlen? oO (Wenn zB. ein Ehepaar gemeinsam ein Haus kauft, sich irgendwann trennt und einer auszieht, hat dieser ja auch keinen Anspruch auf Miete, obwohl ihm eine Hälfte des Hauses gehört.

    -Oder ist alles ganz anders?

    Da meine Tante mich hasst ist davon auszugehen, dass sie jede Möglichkeit wahrnehmen wird, mir das Leben schwer zu machen. Aktuell stehe ich ja noch unter dem Schutz des Mietvertrages und da meine Mutter auf meiner Seite steht gibt es in der Erbengemeinschaft (Mutter und Tante) nie eine Mehrheitsentscheidung 'gegen' mich. Wenn meine Mutter aber nun stirbt bin ich ja kein Mieter mehr, sondern (Mit)eigentümer und selbst Teil der neuen Erbengemeinschaft. Kann ich mit meinem eigenen Stimmrecht selbst gegen eine Erhöhung meiner eigenen Miete stimmen?

    Zugegeben, das war jetzt viel mehr Text, als ich erwartet hatte.

    Ich danke im Voraus für eure Mühen und Gedanken zum Thema.

    Liebe Grüße,

    Alex

  • Da meine Tante mich hasst ist davon auszugehen, dass sie jede Möglichkeit wahrnehmen wird, mir das Leben schwer zu machen. Aktuell stehe ich ja noch unter dem Schutz des Mietvertrages und da meine Mutter auf meiner Seite steht gibt es in der Erbengemeinschaft (Mutter und Tante) nie eine Mehrheitsentscheidung 'gegen' mich. Wenn meine Mutter aber nun stirbt bin ich ja kein Mieter mehr, sondern (Mit)eigentümer und selbst Teil der neuen Erbengemeinschaft. Kann ich mit meinem eigenen Stimmrecht selbst gegen eine Erhöhung meiner eigenen Miete stimmen?

    Wenn ihr euch nicht einig seid, erscheint es mir das sinnvollste, die Erbengemeinschaft aufzulösen. Darauf hast du einen Anspruch. Entweder werdet ihr euch bezüglich eines Kaufspreises und wer es übernimmt einig oder es geht über den Weg einer Zwangsversteigerung. Die kannst du verlangen. Am besten lässt du dich diesbezüglich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten. Die Diskussion um Mieterhöhungen ist Peanuts im Vergleich zu Streitigkeiten, wenn Mängel behoben werden müssen, das Dach undicht ist, Heizung kaputt usw. Da geht es dann um richtig viel Geld und oft auch Zeit, da ist eine zerstrittene Erbengemeinschaft eine Katastrophe, wenn man im Streitobjekt wohnt.

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