Kaution zurück verlangen

  • Hallo liebe Community,

    ich habe leider Unstimmigkeiten mit meinem ehemaligen Vermieter bezüglich der Zurückzahlung Kaution. Diese hat er mir zum Teil zurücküberwiesen (2 anstatt 3 Kaltmieten).

    Im Laufe unserer Mietdauer von 5 Jahren ist die Trocknerfunktion der Waschmaschine kaputt gegangen. Meine Vermieter wollte direkt eine neue Maschine kaufen, aber ich konnte ihn noch davon überzeugen, erstmal einen Techniker drauf schauen zu lassen. Laut Vermieter hat der Techniker gesagt, dass die Maschine nur kaputt geht, wenn man zu viel Wäsche in die Maschine packt und macht uns als ehemalige Mieter damit verantwortlich. Eine Mikrowelle ist im Laufe der Zeit ebenfalls kaputtgegangen.

    Nun haben wir laut Mietvertrag die Geräte der Wohnung monatlich mit abbezahlt, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es unsere Verpflichtung ist, für neue Geräte aufzukommen, weil diese meiner Meinung nach zum (normalen) Verschleiß gehören.

    Nun hat mir ein Anwalt von der Rechtsschutz mitgeteilt, dass ich mit der schriftlichen Rückforderung der Kaution 6 Monate warten soll, weil dann eine Art frist zu Ende ist. Ehrlich gesagt konnte ich ihm nicht ganz folgen und vielleicht weiß einer von euch mehr darüber.

    Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß einer wie ich in dem Fall am besten vorgehe? Der Vermieter müsste doch theoretisch nachweisen können, dass ich bzw. wir als Mieter verantwortlich für die Defekte der Geräte sind, oder? Kennt jemand die 6 Monatsfrist nach Auszug?

    Bin gerade etwas überfragt, was der richtige Weg bin und habe auch wenig Lust, dass es in einem richtigen Rechtsstreit mit hohen Kosten ausartet.

    Vielen herzlichen Dank

    Magnus

  • Laut Vermieter hat der Techniker gesagt, dass die Maschine nur kaputt geht, wenn man zu viel Wäsche in die Maschine packt und macht uns als ehemalige Mieter damit verantwortlich.

    Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass dies die Schadenursache gewesen ist, kann er dich zur Kasse bitten.

    Hier wäre allerdings nur der Zeitwert zu ersetzen.

    Hat er keinen Nachweis, dass gilt dies als Abnutzung und ihr zahlt gar nichts.

    Nun hat mir ein Anwalt von der Rechtsschutz mitgeteilt, dass ich mit der schriftlichen Rückforderung der Kaution 6 Monate warten soll, weil dann eine Art frist zu Ende ist.

    Vermutlich meint er die verkürzten Verjährungsfristen nach Rückgabe der Wohnung. Die beträgt nur 6 Monate. In dieser Zeit könnte der Vermieter theoretisch verdeckte Mängel anzeigen und mit der Kaution verrechnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    danke für deine Antwort. Du bestätigt genau das, was ich auch angenommen hätte. Vielen Dank dafür!

    Bin mal gespannt was daraus noch wird.

    LG
    Magnus

  • Die beträgt nur 6 Monate. In dieser Zeit könnte der Vermieter theoretisch verdeckte Mängel anzeigen und mit der Kaution verrechnen.

    Eine Verrechnung (genauer gesagt Aufrechnung) kann auch noch nach den 6 Monaten unter gewissen Umständen möglich sein.

    Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass dies die Schadenursache gewesen ist, kann er dich zur Kasse bitten.

    Ganz so ist es nicht. Der Vermieter muss nur nachweisen, dass die Schadensursache nicht aus seiner Sphäre stammt. Dann muss sich der Mieter entlasten. Sowas geht nur über ein Sachverständigengutachten und nicht weil das irgendein Techniker behauptet hat, den der Vermieter noch dazu bezahlt. Wie das Gutachten ausfällt kann natürlich keiner beurteilen, besonders, wenn die Maschine bereits entsorgt/repariert worden ist.

    Im schlimmsten Fall fordert ihr irgendwann die Kaution zurück und der Vermieter erklärt die Aufrechnung mit der Kaution und dann müsst ihr klagen und tragt erstmal die Gerichtskosten. Also entweder abwägen, ob man das Risiko eingehen will und vorher dann genau beraten lassen oder jetzt schon eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

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