Hallo liebe Community,
ich habe leider Unstimmigkeiten mit meinem ehemaligen Vermieter bezüglich der Zurückzahlung Kaution. Diese hat er mir zum Teil zurücküberwiesen (2 anstatt 3 Kaltmieten).
Im Laufe unserer Mietdauer von 5 Jahren ist die Trocknerfunktion der Waschmaschine kaputt gegangen. Meine Vermieter wollte direkt eine neue Maschine kaufen, aber ich konnte ihn noch davon überzeugen, erstmal einen Techniker drauf schauen zu lassen. Laut Vermieter hat der Techniker gesagt, dass die Maschine nur kaputt geht, wenn man zu viel Wäsche in die Maschine packt und macht uns als ehemalige Mieter damit verantwortlich. Eine Mikrowelle ist im Laufe der Zeit ebenfalls kaputtgegangen.
Nun haben wir laut Mietvertrag die Geräte der Wohnung monatlich mit abbezahlt, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es unsere Verpflichtung ist, für neue Geräte aufzukommen, weil diese meiner Meinung nach zum (normalen) Verschleiß gehören.
Nun hat mir ein Anwalt von der Rechtsschutz mitgeteilt, dass ich mit der schriftlichen Rückforderung der Kaution 6 Monate warten soll, weil dann eine Art frist zu Ende ist. Ehrlich gesagt konnte ich ihm nicht ganz folgen und vielleicht weiß einer von euch mehr darüber.
Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß einer wie ich in dem Fall am besten vorgehe? Der Vermieter müsste doch theoretisch nachweisen können, dass ich bzw. wir als Mieter verantwortlich für die Defekte der Geräte sind, oder? Kennt jemand die 6 Monatsfrist nach Auszug?
Bin gerade etwas überfragt, was der richtige Weg bin und habe auch wenig Lust, dass es in einem richtigen Rechtsstreit mit hohen Kosten ausartet.
Vielen herzlichen Dank
Magnus