Auszug nach 3 Jahren Wohnung komplett renovieren

  • Hallo,

    folgendes Problem:

    Ich bin vor 3 Jahren in eine Genossenschaftswohnung eingezogen. Typische Hamburger Altbauwohnung mit alten Türen, Fußleisten. Nun ziehe ich aus und soll die komplette Wohnung renovieren.
    Fußleisten, Fenster, Türen, Rohre, Heizkörper, Zargen abschleifen und Streichen. Und die Wnde und decken natürlich auch.
    im Protokoll steht nichts drin. Ich habe mehrer Videos vom Einzug wo sichtbar ist das die Wohnung in keinem (renovierten) Zustand war .

    Im Vertrag steht typische Klausel mit 5/8/10 Jahre und je nach Abnutzung. Es kann doch nicht sein, dass ich die Wohnung in einem besseren Zustand abgebe. :cursing:

  • Du musst die Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurückgeben. Solange du zweifelsfrei beweisen kannst, dass die Wohnung nicht renoviert übergeben wurde, kannst du sie auch so zurückgeben.

    Gab es damals ein Übergabeprotokoll und wie ist dort der Zustand beschrieben?

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