Anfälligkeit des Kellers für Wasserschäden ist den Mietern bekannt

  • Hallo,

    ich lebe seit einem Jahr in einer Altbauwohnung mit Keller zur Miete. Samstag (vor 3 Tagen) müsste ich feststellen, dass der Keller wohl schon länger mit Wasservollgelaufen ist. Ich denke, dass das ca. 3 Tage vorher passiert ist, da es da stark zu regnen begonnen hat. Jedenfalls musste ich feststellen, dass es nicht nur nass war und übel roch, sondern einige der Möbel und Gegenstände im Keller zu schimmeln begonnen hatten. Also habe ich direkt Mal dem Vermieter bescheid gesagt. Zu meinem Erstaunen reagierte dieser ganz gelassen "das sei normal, bei Regen laufe der Keller öfters Mal voll, er schaue das Mal nächste Woche an". Ich habe ihm mehrmals gesagt, dass er doch bitte Handwerker zur Räumung und Reparatur vorbei schicken sollte und wir beide Versicherungen kontaktieren sollten, aber beides ist von seiner Seite aus bis jetzt noch nicht passiert.

    Meine Hausratversicherung übernimmt den Schaden vermutlich nicht, da es sich a) um einen bekannten Mangel handelt und b) nur Schaden durch Leitungswasser abgedeckt ist. Das müsse die Versicherung des Vermieters übernehmen.

    Ich bin ehrlich gesagt etwas verloren darüber, wie ich jetzt am besten vorgehe. Ich hatte gestern nochmal mit dem Vermieter telefoniert, dieser beharrt noch darauf, einfach Mal zu schauen. Den Schaden an seinem Gebäude und meinem eingelagerten Hausrat scheint er nicht ernst zu nehmen. Ich habe keine Zeit, kein Geld und ehrlich gesagt auch keine Lust den Keller selbst zu räumen, vorallem weil der Schaden sowohl Vermieter als auch Hausverwaltung wohl bereits bekannt war, mir aber weder bei der Besichtigung noch auf irgendwelchen Dokumenten mitgeteilt wurde. Der finanzielle Schaden ist jetzt nicht riesig, aber für mich doch schon eine ganz hapige Summe.

    Hat jemand von euch vielleicht ein Paar hilfreiche Tips?

    Grüße

  • Hat jemand von euch vielleicht ein Paar hilfreiche Tips?

    Ja, zunächst würde ich die Police der Hausratversicherung auf Elementarschäden erweitern, denn ich vermute sehr stark, dass die Versicherung des Vermieters für die Schäden an deinem Hausrat nicht aufkommen wird.

    Ansonsten kurz aus meiner beruflichen - Immobilientechnischen - Sicht: Eine Kellersanierung/-Trockenlegung in einem Altbau ist eine umfangreiche bis unmögliche Aufgabe.

    Ich habe das ein einem Objekt schon erlebt. Wir haben dort einen mittleren fünfstelligen €-Betrag "versenkt" mit dem Ergebnis, dass das Wasser an einer anderen Stelle eingetreten ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Habe schon befürchtet, dass ich auf dem Schaden sitzen bleiben werde. Nachweisen, dass ich über den Mangel nicht informiert wurde kann ich ja leider schlecht, bzw. das ganze vielleicht so gar einzuklagen wäre ja völlig bescheuert. In dem Sinne: Lehrgeld.

    Dann werde ich wohl die Vermieter aber zumindest bitten den Keller räumen zu lassen und den Keller aus dem Mietvertrag zu streichen...

  • Es wäre schon interessant zu wissen, woher das Wasser kommt. Nach meiner Erfahrung kann es auch durch einen Abwasserschacht kommen, wo das Rückstauventil defekt ist oder gar keines vorhanden ist. Das in Ordnung zu bringen wären überschaubare Kosten.

  • Das werde ich auf jeden Fall noch in Erfahrung bringen; Blöd halt wenn die Hausverwaltung vom Vermieter übernommen wird und der die ganze Woche "andere Termine" hat...

    Aber ja, bzgl. einer möglichen Reparatur wäre das gut zu wissen und sowieso bräuchte ich die Information auch für eine Schadensanzeige bei der Versicherung, (Dass das vermutlich nicht übernommen wird, wurde mir nur am Telefon gesagt, ergo: versuchen will ich es trotzdem mal)

    Bitte keine Vollzitate zur besseren Übersichtlichkeit

  • Nachweisen, dass ich über den Mangel nicht informiert wurde kann ich ja leider schlecht, bzw. das ganze vielleicht so gar einzuklagen wäre ja völlig bescheuert.

    Du musst das auch nicht nachweisen, sondern der Vermieter müsste nachweisen, dass er dich darüber informiert hat. Ich sehe hier schon eine Aufklärungspflicht des Vermieters, wenn er weiß, dass der Keller regelmäßig bei Starkregen überflutet wird, dass schränkt die Benutzbarkeit ja deutlich ein.

    Aber da bleibt immer ein Prozessrisiko, welches ohne Rechtsschutzversicherung nicht getragen werden sollte.

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