Hallo,
ich habe Mitte Oktober letzten Jahres eine Wohnung angemietet mit einer Mindestmietdauer von einem Jahr. Aufgrund von verschiedenen persönlichen und auch beruflichen Gründen, bin ich nun vor Ende der 12 Monate ausgezogen und habe aktuell eine finanzielle Doppelbelastung. Die Vermieterin duldet eine Nachmieter-Stellung, allerdings suche ich seit knapp 3 Monaten vergebens. Die Vermieterin lehnt diverse Vorschläge ab und versäumt es z.B. nach Absprachen potentielle Nachmieter zu kontaktieren oder auf meine Nachrichten zu reagieren. Da ich als Studentin ziemlich knapp bei Kasse bin und immer wieder um ein Entgegenkommen der Vermieterin gebeten habe, bin ich nun etwas ratlos. Kann ich noch irgendetwas unternehmen oder sitze ich einfach am kürzeren Hebel.
Die Klausel im Mietvertrag lautet:
"§ 2 Mietdauer Mindestmietdauer 1 Jahr
Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und endet am --, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. § 568 BGB wird ausgeschlossen."
"§ 5 Vorzeitige Küdnigung durch den Mieter
(1) Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis nach 1 Jahr Mindestmietdauert unter Einhaltung einer Frsit von zwei Monaten jeweils zum ersten April oder ersten Oktober schriftlich per Einschreiben gegenüber dem Vermieter zu kündigen.
..."
Ich würde mich über Ratschläge freuen.