Betreten der Mietsache durch den Vermieter

  • Hallo zusammen,

    hoffe auf viele Antworten. Hier mein Anliegen.

    Ich habe ab 15.7 ein Einfamilienhaus angemietet, welches stark renovierungsbedürftig ist. Nachdem wir uns nun 2 Monate hier durchgeboxt haben und ich auch einen Kindergartenplatz für das Kind ergattert habe, hat mir der Vermieter angeboten schon ab dem 1.7 einzuziehen, Mietzahlung jedoch erst ab dem 15.

    Der Umzug ist nun doch schon am Wochenende über die Bühne gegangen.

    Nun ist der Vermieter der Meinung, dass er die Mietsache bis offiziellen Mietbeginn, jederzeit betreten darf. Er hat noch einen Zweitschlüssel den er mir auch erst ab dem 15. aushändigen möchte.

    Mein ganzes Hab und Gut befindet sich in dem Haus, ich bin allein mit Kind und finde das eher unwitzig wenn er auf einmal hinter mir steht. Er ist ein netter Kerl, aber ich hab doch auch ein bisschen Privatsphäre oder etwa nicht? Er mosert jetzt rum, weil ich vorne am Tor ein Bügelschloss angebracht habe und ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass er doch bitte klingeln soll und ich Ihm dann gerne jederzeit aufmache.

    Was sagt ihr dazu?

    Lg

  • Es kommt hier auf die konkrete Vereinbarung an. Habt ihr einen einzelnen Schlüssel nur bekommen, um dort vorab Möbel abzustellen oder ist bereits eine offizielle Übergabe der Wohnung erfolgt und ihr dürft darin wohnen?

    Ist letzteres der Fall, dann ist der Besitz der Mietsache auf Euch übergegangen und er hat darin nichts mehr verloren.

    Mir stellt sich die Frage, was er denn überhaupt noch in dem Haus will?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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