Unerlaubtes Betreten der angemieteten Einzalgarage durch den Vermieter und andere Mieter

  • Hallo zusammen,

    ich bin ganz neu hier und habe sofort ein Anliegen. Im vorfeld schon mal sorry für einen sehr langen Text, aber kürzer geht das Beschreiben nicht.

    Nach längerem Hin-und-Her mit dem Vermieter möchten wir uns jetzt mit anwaltlicher Hilfe wehren und zur bestehenden Problematik einfach eine Entscheidung (vom Gericht) für die Zukunft haben, da inzwischen auch die Nerven blank liegen.

    Bevor ich einen Anwalt mit dem eigentlich wahrscheinlich für Außenstehende gering wirkenden Problem "belästige":

    Wir sind Mieter in einem insg. 4-Parteien-Mietshaus. Wir haben bei Mietbeginn (vor über 7 Jahren) zusammen mit unserer Wohnung auch eine Garage angemietet. Dies ist so auch im Mietvertrag festgehalten; für die Garage wird ein zusätzlicher monatlicher Betrag zur Miete gezahlt. Jahrelang so weit so gut.... vergangenes Jahr zogen in eine der Wohnungen neue Mieter ein. Diese nutzen die von uns angemietete Garage (es handelt sich um eine Einzelgarage, dies ist auch ersichtlich wenn man drin steht...) als bequemen Durchgang um mit weniger Schritten und je nach Wetterlage trocken und warm ins Treppenhaus zu gelangen. Dies ist von uns jedoch nicht gewünscht. Der VM hat trotz unserer Bitten und Aufforderungen nichts unternommen, inzwischen sind die Fronten massiv verhärtet, wir haben in dieser Garage eine Kamera installiert, die die ständigen "Besuche" aufnimmt (auch um unser Fahrzeug zu schützen, falls "Macken" entstehen). Unser VM droht uns nun mit Kündigung wegen unerlaubten Anbringens der Kamera, fordert zur Abnahme auf und teilt im allgemeinen sehr laut und aggressiv mit, er sei Eigentümer, er dürfe alles bestimmen, er erlaubt das den anderen Mietern, also hätten wir das zu dulden.... wir sehen das aber anders.

    Kurz zur Erläuterung noch: Das Mehrfamilienhaus hat eine ganz normale Haustür, die ins Treppenhaus führt. Nebendran ist unsere Garage (durch eine Wand getrennt, in der sich noch eine Verbindungstür befindet, die von der Garage auch ins Treppenhaus führt - was ja sinn macht, damit die zahlenden Garagenmieter aus der Garage direkt ins Treppenhaus gelangen). Neben der Garage auf der anderen SEite befindet sich ein weiterer Raum - auch durch eine dicke alte massive Steinwand (?) von der Garage getrennt. Auch hier ist quasi von der garage zu diesem Raum eine Verbindung vorhanden - allerdings ist da keine Tür sondern der "Durchgang" ist offen. Dieser Raum dient als eine Art Gemeinschafts-Abstellraum für ALLE Mieter. Um diesen zu erreichen müssen die anderen Mieter aber nicht zwangsläufig durch unsere Garage (dann würde ich ja noch verständnis aufbringen) sondern der Gemeinschaftsraum ist außerdem noch von außen durch eine in der seitenhauswand vorhandenen Tür (gleiches Türschloß wie die Hauseingangstür) erreichbar. Die Mieter betreten halt (weil kürzer und wie gesagt bequemer) von der seitlichen Tür aus den Raum neben unserer Garage, durchqueren und "besuchen" unsere Garage ständig und gehen durch die Verbindugnstür der Garage ins Treppenhaus. Dies wird, seit wir dagegen vorgehen, natürlich exzessiv gemacht - vermutlich als PRovokation, aus Trotz oder was weiß ich. --> wir möchten nun, da der Vermieter (sowieso ein ortsbekannter jähzorniger Choleriker kurz vor der 80) statt unserer Forderung Folge zu leisten, uns bedrängt, schikaniert und wie oben geschildert kündigung und "weitere Schritte" (näher bezeichnet hat er die bislang nicht) androht, selbst aktiv werden und die Problematik gerichtlich und behördlich klären lassen. Den anderen Mietern steht er voll zur Seite, da diese sich massiv bei ihm "eingeschleimt" haben, ihm in seinem privaten Garten gratis zu rHand gehen und ihm ständig sagen, was er hören will. Mich würde hier interessieren, ob es erfahrungswerte zu solch einer Problematik gibt. und natürlich auch Meinungen dazu. Zum Verständnis vielleicht noch folgendes: wir sind KEINE querulanten, die aus Prinzip oder Trotz nach etwas Suchen, das streitgegenstand werden kann. Wir erdulden seit über 7 Jahren regelmäßig Sticheleien des Vermieters (wie gesagt, er ist für seine sehr unangenehme Art sowieso bekannt und hat in der Vergangenheit regelmäßig andere Mieter schikaniert, verklagt usw. - er hat bislang immer "verloren" , lernen tut er aber anscheinend nichts). Wir haben wirklich bereits vieles nur hinuntergeschluckt (zB wollte der VM uns bereits vorschreiben, wie oft wir unsere Wohnungsfenster zu putzen haben - moantlich auf seinen Wunsch, unserer Nachbarin hat er vor 3 Jahren das Leben zu rHölle gemacht indem er ihr fristlos kündigte, weil sie auf seinen Befehl hin nicht ein Insektenschutznetz aus ihrem Fenster (die handelsüblichen, die nur ins Fenster reingeklemmt werden) entfernt hatte, er hat gegen sie auch räumungsklage eingereicht und verloren- sie wohnt immer noch da. oder auch: er hat uns beschimpft, weil wir letztes Jahr schriftlich um eine nachvollziehbre Aufstellung der erbrachten Kehrwoche- und Hausreinigungsarbeiten baten --> wir zahlen für diese Arbeiten zusätzlich zur Wohnraummiete und zur Garagenmiete und der Nebenkostenvorauszahlung einen weiteren Betrag - auf seinen Wunsch hin, hierfür muss natürlich ein Beleg zB für die Steuer vorhanden sein, auch baten wir um die Aufstellung da die Arbeiten letztes Jahr ca. 2x gemacht wurden. Weiter wollte er uns auch schon vorschreiben, wie oft wir die Steinplatten unseres Balkonbodens kärchern müssen. usw usw.... ich könnte eine noch sehr lange liste schreiben.


    Ich entschuldige mich für den langen Text.... und hoffe auf Infos, Feedback und Tipps+Erfahrungen

  • Ob die Garage nicht als Durchgang genutzt werden kann, kommt entscheidend darauf an, ob ihr diese zur ausschließlichen Nutzung gemietet habt oder ob ich lediglich ein weitergehendes Nutzungsrecht habt. Vergleichbar mit einem Garten, da kann die Nutzung einen Mieter übertragen werden, aber ein bestimmter Weg kann für alle nutzbar bleiben. Dass ist also pauschal nicht zu beantworten und man muss sich die vertraglichen Regelungen anschauen.

    Danach richtet sich auch die Zulässigkeit der Überwachungskamera, du darfst nur den Raum überwachen, der dir zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung steht. Dir ist es nicht möglich etwas zu überwachen, was allen Mietern öffentlich zugänglich ist. Das könnte im Zweifel nur der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen.

    Ein Gang zum Anwalt bleibt dir also wohl nicht erspart.

  • Es gibt keinerlei Vereinbarungen zu Sonderrechten oder ähnliches. Besser gesagt, mit unserem Wissen oder Zustimmung wurde nie eine Sondernutzung zb zum durchqueren für Dritte erstellt. Entsprechende Hinweise auf solches erfolgten nie - weder bei mietbeginn oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt

  • Gibt es denn eine Vereinbarung, dass ihr die Garage ausschließlich nutzen dürft, dagegen spricht ja bereits, dass die Garage von euch nicht abschließbar zu sein scheint.

  • Diese wortwörtlich Vereinbarung gibt es nicht. Aufgrund der Tatsache, dass eine einzelgarage vermietet wird, ergibt sich dieser Anspruch von selbst - dachte bzw denke ich.

    Nach Mietrecht ist die Garage doch genauso als mietsache zu betrachten wie alle anderen mieträume.... also in meinem Wohnzimmer muss ich doch auch keine regelmäßigen Besuche von anderen Mietern dulden?

    Die Tür die von der Garage ins Treppenhaus führt ist inzwischen nicht mehr abgeschlossen weil uns dies vor einigen Wochen der Vermieter "verboten " hat. Den dazugehörigen Schlüssel hat er eingefordert. Wir gaben den ab (Brief mit der Aufforderung haben wir) da er sonst definitiv am dieser Tür den zylinder ausgebaut hätte. Speich, wir haben schadensminderung versucht, da wir Ruhe wollten und bislang meinten, diese erreichen wir indem wir alles "schlucken".)

  • Im Eingangsbeitrag steht:

    Dies ist so auch im Mietvertrag festgehalten; für die Garage wird ein zusätzlicher monatlicher Betrag zur Miete gezahlt.

    Das genügt, um annehmen zu können, dass die Garage zur Mietsache und zur alleinigen Nutzung gehört.

    Es stellt sich also die Frage, ob man aufgrund dessen die Garage abschließen darf bzw. auch das Schloss austauschen darf, da vermutlich noch andere einen Schlüssel haben.

  • Das genügt, um annehmen zu können, dass die Garage zur Mietsache und zur alleinigen Nutzung gehört.

    Nö. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn von Anfang ersichtlich war, dass die Garage als Durchgang genutzt wird, etwa wegen einer nicht abschließbaren Tür und offenen Tor oder ähnliches, wird man dies nicht einfach so annehmen können, selbst wenn im Mietvertrag ein Betrag gezahlt wird.

    Da jetzt aber weitere Informationen hinzugekommen sind, etwa das die Schlüssel ausgehändigt worden waren zum Schloss teile ich diese Auffassung.

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