Guten Tag,
ich ziehe im nächsten Monat in eine 1,5 Zimmer Wohnung ein, welches ursprünglich ein 1 Zimmer Wohnung war und dann mittels einer Rigipswand getrennt wurde.
Bei der Besichtigung der Wohnung hat alles bestens gepasst, weshalb ich auch den Mietvertrag unterschrieben hab.
Vor kurzem durfte ich jedoch die Wohnung mit dem aktuellen Mieter noch einmal besichtigen, da ich für den Umzug die genauen Maße der Räume benötigte. Hier hat sich jedoch herausgestellt, dass das Schlafzimmer keinerlei Lichtinstallation besitzt. Der aktuelle Mieter hat hierfür nur eine mit Batterien betriebene Lampe an die Decke montiert, was für mich keine richtige Lösung darstellt.
Diese Lampe habe ich bei der Erstbesichtigung auch irrtümlicherweise als feste Lichtinstallation gehalten. Die Vermieterin hat mich über das fehlende Licht nicht aufgeklärt.
Nun zu meiner Frage. Welche Rechte habe ich in meiner Situation?
Habe ich ein Recht auf eine funktionierende Lichtinstallation in meinem Schlafzimmer und wie hoch könnte eine Mietminderung ausfallen, wenn die Vermieterin dem nicht nachkommt?