Beiträge von Johannes2

    Es handelt sich hierbei um ein ein Zentralsystem, welches für die Warmwasseraufbereitung sowie Heizung zuständig ist.
    Deshalb ist es nicht möglich die Heizung im Sommer auszuschalten.

    Und die Rohre heizen sich stark auf. Grob gesagt würde ich es auf 70 oder 80 Grad schätzen. Das ist aber nur eine Vermutung

    Die Heizkörper in meiner Wohnung sind alle vollständig abgeschaltet.

    Seit meinem Einzug in meine Erdgeschosswohnung habe ich ein Hitzeproblem.

    Trotz Außentemperaturen von 13 Grad, herrschen in der Wohnung durchgehend mindestens 25 Grad. In Sommermonaten ist es bei weitem extremer.

    Besonders beim Schlafen sind kontinuierliche 25 Grad sehr unangenehm

    Mit dauerhaftem Lüften schaffe ich es die Wohnung um 2 Grad herunterzukühlen. Da ich jedoch an einer mittelstark befahrenen Straße wohne, und es sich auch um eine Erdgeschosswohnung handelt, ist dies eine ziemliche Lärmbelästigung.

    Grund dafür sind eindeutig die sehr maroden Isolierungen unter meiner Wohnung, welche auch streckenweise gar nicht isoliert sind.
    Anfragen bei meiner Vermieterin werden vollständig ignoriert, weshalb ich die Situation eskalieren lassen muss.

    Welche Rechte habe ich in diesem Fall?
    Kann ich nur eine Mietminderung verlangen, wenn die Temperatur in der Wohnung über 26 Grad fällt?

    Oder ist eine dauerhafte Mietminderung möglich, da die Temperatur deutlich höher ist als die Außentemperatur?

    Ein weiterer Fakt ist, dass immer noch die originale Zentralheizung (Öl) aus dem Jahre 1973 verbaut ist.
    Diese müsste nach dem Gebäudeenergiegesetz bereits im letzten Jahre erneuert werden (Dies hat mir sogar die Vermieterin bei Einzug mitgeteilt).

    Passiert ist leider noch nichts und die Nebenkosten steigen ins unermessliche.

    Kann man hiergegen vorgehen und etwas von den Nebenkosten zurückverlangen?

    Guten Tag,

    ich ziehe im nächsten Monat in eine 1,5 Zimmer Wohnung ein, welches ursprünglich ein 1 Zimmer Wohnung war und dann mittels einer Rigipswand getrennt wurde.
    Bei der Besichtigung der Wohnung hat alles bestens gepasst, weshalb ich auch den Mietvertrag unterschrieben hab.

    Vor kurzem durfte ich jedoch die Wohnung mit dem aktuellen Mieter noch einmal besichtigen, da ich für den Umzug die genauen Maße der Räume benötigte. Hier hat sich jedoch herausgestellt, dass das Schlafzimmer keinerlei Lichtinstallation besitzt. Der aktuelle Mieter hat hierfür nur eine mit Batterien betriebene Lampe an die Decke montiert, was für mich keine richtige Lösung darstellt.

    Diese Lampe habe ich bei der Erstbesichtigung auch irrtümlicherweise als feste Lichtinstallation gehalten. Die Vermieterin hat mich über das fehlende Licht nicht aufgeklärt.

    Nun zu meiner Frage. Welche Rechte habe ich in meiner Situation?

    Habe ich ein Recht auf eine funktionierende Lichtinstallation in meinem Schlafzimmer und wie hoch könnte eine Mietminderung ausfallen, wenn die Vermieterin dem nicht nachkommt?

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