Hallöchen, ich hoffe ich darf hier nach einer ersten Einschätzung fragen bezüglich meiner Betriebskostenabrechnung 2020 für letztes Jahr.
Ich lebe in einem für mich schwierigen Mietverhältnis, Doppeleckhaus mit zwei Zugängen, eine Haushälfte ist bereits komplett leer gezogen, es gibt insgesamt 15 Wohneinheiten in unserem Zugang wovon nur noch zwei bewohnt sind weil die Vermietung/ Verwaltung diese leeren Wohnungen auch nicht mehr beziehen lässt, wahrscheinlich warten die auf den Auszug aller übrigen Parteien um dann billigst sanieren und teuer vermieten zu können.
Ich war bis vor kurzem ALG 2 Empfänger und bekam kurze Zeit nach dem einreichen der Betriebskostenabrechnung einen Anruf vom zuständigen Amt welches mir mitteilte das der hier nachstehende Posten deutlich überhöht sein soll, ich blicke bei BK's generell nicht durch, ich hoffe das man mir hier erste Antworten auf meine Fragen geben kann.
Erstes Thema, Warmwasserkosten, in Frage gestellt wurde vom Amt eigtl. nur unter Punkt 6 das Thema mit den Warmwasserkosten, ich habe es im Anhang markiert:
70% Verbrauchsk. Warmw. 1.745,04€: 24,38 m3 Warmwasser= 71,576702 € X 12,50 = 894,71€
Ich wurde darauf hingewiesen das dieser Betrag pro x Einheit deutlich überhöht sein soll.
Letztes Jahr (BK 2019) betrug dieser Betrag pro x Einheit nur 35,08xxx €
In der BK 2017 waren es nur 12,7xxxxx €.
Kann das prinzipiell so stimmen oder war der Betrag vielleicht sogar schon letztes Jahr bereits überhöht?
Bei meiner Ex-Freundin welche unter selber Vermietung/ Verwaltung wohnt in einem gefüllten Haus liegt der Betrag in der aktuellen BK ebenfalls bei 12,xxxx €.
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Zweites Thema, Legionellenprüfung, ist eine erstmalige Legionellenprüfung mit 667€ in Ordnung?
Im Internet finde ich persönlich recht wenig dazu ob umlagefähig oder nicht, bisher gab es diese Legionellenprüfung nicht hier im Haus, eine Aussage konnte ich finden wo steht, ich zitiere:
Wenn man bedenkt das man sonst Aussagen zu Kosten für die reine Prüfung um 1/3 davon findet erscheint mir dies doch auch auffällig hoch?
Rechnet der Vermieter hier etwa die komplette Einrichtung inkl. Prüfung ab?
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Drittes Thema, Gartenpflege, unser Hausmeisterdienst wechselte Mitte letztes Jahr, diese haben keine Lust den Rasen hinter dem Haus zu mähen, neben dem Haus an der Straße haben die auch erst nach Aufforderung der Stadt gemäht, den gemähten Rasen sieht keiner der Bewohner von seinem Fenster aus, den ungemähten Rasen im Hinterhof allerdings schon, außerdem war dort unsere Möglichkeit Wäsche im Sommer auf zu hängen was so nicht mehr gegeben ist, ebenfalls gibt es unter dem Dach auch einen Trockenraum, die Tür ist abgeschlossen und der Schlüssel seit Jahren spurlos verschwunden.
Wäre es hier in Ordnung diese Kosten für Gartenpflege zu streichen oder nur sinngemäß zu halbieren weil der Hausmeisterdienst ja zur Arbeit gezwungen wurde und den an der Straße befindlichen Rasen nun zwangsweise mäht?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan