Alte Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,

    ich wohne jetzt seit einem Jahr hier bei meinem Freund und habe entdeckt dass die alten Nebenkostenabrechnungen falsch berechnet wurden sind.

    Kann man da sein Geld zurück fordern oder ist das schon sozusagen Verjährt?

    Man hat gesehen dass mein Freund sich überhaupt nicht darum gekümmert hat und der Vermieter hat jedes mal mindestens 20 euro zu viel berechnet da er jedes mal Nebenkosten des Geldverkehrs mit berechnet hat manchmal auch unter sonstiges.

    Danke im vorraus

    Gruß Yase

  • BGB § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
    (1) ...
    (2) ...
    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Alles klar ?

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