Hallo zusammen,
eine Frage zu folgender Konstellation:
Im direkt angrenzenden Nachbargebäude (quasi direkt hinter zwei meiner Wände und dann daran angrenzend) hat der Vermieter über einen längeren Zeitraum, inzwischen über 7 Monate, Umbaumaßnahmen durchgeführt. Alte gewerblich genutzte Räume wurden entkernt, in Wohnungen umfunktioniert, umgebaut, saniert usw usf. Das alles, wer hätte es gedacht, unter erheblicher (!) Lärmbelästigung, das zumindest z. T. auch zu Unzeiten, inkl. einiger anderer Störfaktoren. Wichtig ist, dass der Vermieter höchstpersönlich einen großen Teil der Arbeiten erledigt hat oder zumindest anwesend war, ihm also die Situation von Anfang an klar war - da er ja selbst Hauptverursacher ist.
Ein gutmütiger Tr*ttel wie ich eben bin, habe ich keine Mietminderung geltend gemacht. Ich habe zwar schon zu dem Thema rückwirkende Minderung gelesen, aber bei dieser Konstellation bin ich mir unsicher. Eine Mängelanzeige gab es ja nicht - dennoch war dem Vermieter der Mangel über den gesamten Zeitraum bekannt.
Ich gehe nicht davon aus, dass da noch irgendwas zu holen ist, mich würde es mich trotzdem mal interessieren, was ihr dazu meint. Dazu kommt eine von ihm anberaumte Mieterhöhung, dazu aber ein separater Thread...
Vielen Dank und schönen Sonntag!