Nachbar knallt nach 10 Uhr Türe laut zu / 5 jahres Vertrag

  • Hallo an alle, habe seit 2 Monaten neue Nachbarn bekommen und seit dem ist es eine unmöglich hier angemessen zu wohnen.

    Unsere neuen Nachbarn kommen täglich leider erst gegen 09:30 Uhr heim und ab da fängt das Chaos dann täglich an. Neben einer allgemeinen sehr lauten Art von unseren Nachbarn kommt noch hinzu, dass die Türe im Treppenhaus (Wohnungtüre)ständig von 22 Uhr bis teilweise 01:00 Uhr laut zugeknallt wird und wir sind leider direkt gegenüber. Meiner Vermutung nach gehen die zum großen Teil raus zum rauchen, aber da teilweise bis zu 8 Personen in dieser Wohnung wohnen geht die Türe im 10 Minuten takt auf und wird dann wieder zu geschlagen, also die Türe wird mit Schwung ins Türschloss gewerfen ohne davor diese noch fest zuhalten geschweige denn die Klinke zu drücken.

    Mein Vermieter wollte die wohl schon rauswerfen, weil a) die Miete nicht gezahlt wird b) 2 Personen angegeben sind und es tatsächlich teilweise bis zu 8 Personen sind c) es sich wohl um Mietnomaden und Zigeuner handelt (das zweite Wort soll nicht beleidigend sein sondern es ist wirklich so) d) die sich total daneben benehmen: Flaschen werden in die Papiertonne geschmissen, unser Mülleimer wird mit benutzt, das Receiver Kabel wird einfach quer durchs Treppenhau verlegt, gekochte Spaghetti werden im "Gelben Sack" mit Kunststoffabfällen entsorgt usw.

    Mein Vermieter war schon war bzw. wollte schon vor Gericht, kann die jedoch wohl trotzdem nicht ohne weiteres aus der Wohnung schmeißen.

    Meine Frage an euch: Kann ich etwas gegen die Ruhestörung unternehmen? Die Polizei meinte nur: Wir können eine Anzeige machen aber da werden sie kein Erfolg haben. Vor drei Tagen waren sehr nette Polizisten hier die abends noch um 23 Uhr gekommen sind und nach der Aufnahme direkt zu den Nachbarn sind.

    Ich schlafe seit Wochen erst nachts um 1 Uhr ein anstatt wie sonst um spätestens 23 Uhr und bin langsam wirklich am Ende und es muss irgendwas passieren.

    Den Mietvertrag haben wir damals leider als einen 5-Jahresvertrag unterschrieben und ich habe noch zwei Jahre vor mir um diesen zu erfüllen.
    Im Internet habe ich bereits mehrmals gelesen, dass ein 5 Jahresvertrag nicht gültig ist (im Vertrag steht auch max. 4 Jahre aber das hat der Vermieter durchgestrichen).

    Welche Möglichkeiten habe ich da?

    Mein nächster Schritt wird ein Schreiben an den Vermieter sein mit einem entsprechenden Text dass wir die Miete um 20% kürzen werden, aber selbst für weniger Miete ist es unmöglich hier noch zu wohnen. Wie soll ich weiter verfahren damit ich schnellst möglich ausziehen kann?

    Mit den Nachbarn haben wir natürlich schon leise und laut geredet und beides hatte keine lange Wirkunsdauer.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    P.S. Ich weiß, dass es nicht gerade sinnvoll war einen 5-jahres-Vertrag zu unterschreiben. :mad:

    Einmal editiert, zuletzt von extrasb (9. Juni 2011 um 21:53)

  • Ein qualifiziertter Zeitmietvertrag kann auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, in Ihren Fall wären die 5 Jahre rechtens.
    Auch hier ist eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich und setzt voraus, dass eine der Vertragsparteien eine schwere Vertragsverletzung begangen hat.

    Dies zu beurteilen, steht hier niemanden zu. In Frage käme nur eine professionelle Hilfe, zu der ich aufgrund der Schilderung auch raten würde.

  • .

    Den Mietvertrag haben wir damals leider als einen 5-Jahresvertrag unterschrieben und ich habe noch zwei Jahre vor mir um diesen zu erfüllen.

    Wenn dieser Mietvertrag einen Kündigungsauschluss über 5 Jahre enthält, dann ist die Befristung ungültig und Sie können jederzeit mit der Frist von 3 Monaten kündigen.

    Im Internet habe ich bereits mehrmals gelesen, dass ein 5 Jahresvertrag nicht gültig ist (im Vertrag steht auch max. 4 Jahre aber das hat der Vermieter durchgestrichen).

    Sehen Sie, da haben Sie doch schon die Lösung.

    Welche Möglichkeiten habe ich da?

    Steht weiter unten!

    Mietrecht: Kndigungsverzicht

  • Da hier lediglich im Vertrag eine neue Jahreszahl eingefügt wurde, darf man davon ausgehen, dass dies kein qualifizierter Zeitmietvertrag, sondern "nur" ein Kündigungsausschluss ist.

  • Sehe ich auch so. Wenn man dann eben mal den Vertrag richtig lesen kann, tut sich doch so manches auf.
    Da die Höchstdauer eines Kündigungsverzichtes nur 4 Jahre beträgt, wäre also dieser Passus nichtig und damit die gesetzliche Kündigungsfrist in Anwendung zu bringen.

  • Danke für die Antworten. Ich schreibe nächste Woche einen Brief mit enstprechender Mietminderung. Soll ich da schon was schreiben wie "sollte keine Besserung eintreten werden wir den Vertrag kündigen" oder sollte ich davon eher nichts schreiben?

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