Türen und Boden vom Vormieter

  • Hallo zusammen

    Wir haben folgende Situation:

    Oktober 2018 sind wir in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Damals wohnte eine Verwandte der Vermieter in dieser Wohnung, die 5 Monate vor unserem Einzug, die Wohnung renoviert hat. Sie hat neue Türen gekauft, in vier Räumen Laminat legen lassen und im Badezimmer die Boden Fliesen erneuert. Wir mussten dafür Ablöse bezahlen, obwohl die Türen ja eigentlich fest zur Wohnung gehören, hatten wir keine Möglichkeit die neuen Türen abzulehnen, da die alten (Original) Türen vom Vermieter verschrottet wurden. Darüber gibt es auch einen Kaufvertrag, wo alles im Detail aufgelistet ist.

    Nun wollen wir ausziehen und der Vermieter möchte auf eigene Faust einen Nachmieter suchen, aber es sieht nicht danach aus, dass hier nahtlos übernommen wird. Somit haben wir ihnen vorgeschlagen, dass sie uns die Ablösesumme zahlen könnten( oder wir etwas mit der letzten Miete verrechnen), da ja unklar ist, wann und ob es einen Nachmieter geben wird. - demnach können wir da mit niemandem etwas besprechen. Sie dagegen können sich das Geld dann ja vom Nachmieter wiederholen. Jetzt ist natürlich das Geschrei groß, sie hätten ja nichts damit zutun und die Türen gehören zur Wohnung. - allerdings die original Türen die der Vermieter ja selbst entsorgt hat und nicht die neuen, die wir ja bezahlen mussten.

    Jetzt stellt sich uns natürlich die Frage, ob wir im Fall der Fälle die Türen „mitnehmen“ könnten. Da sie ja eigentlich uns gehören. Ich würde jetzt nicht so weit gehen, die Fliesen im Bad rauszuschlagen, weil alleine der Verkauf an uns lächerlich war. Aber somit wollten sie die hohe Ablösesumme rechtfertigen, die vom Vermieter und Vormieter so begründet wurde. Wie würdet ihr vorgehen? Lieben Dank für eure Antworten und Meinungen.

    Lg

  • Wenn es ja keine Original Türen gab und es für die neuen einen Kaufvertrag gibt, würde ich diese tatsächlich mitnehmen.

    Die Zargen die ja fest verbaut sind, würde ich natürlich drin lassen, da dies Sachbeschädigung wäre.

    Da der Vermieter mit den Türen nichts zu tun hat und diese nicht sein Eigentum sind, wüsste ich jetzt tatsächlich keinen Grund warum ich diese dem Vermieter schenken müsste

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!