Beiträge von N. Jakobi

    Wenn es ja keine Original Türen gab und es für die neuen einen Kaufvertrag gibt, würde ich diese tatsächlich mitnehmen.

    Die Zargen die ja fest verbaut sind, würde ich natürlich drin lassen, da dies Sachbeschädigung wäre.

    Da der Vermieter mit den Türen nichts zu tun hat und diese nicht sein Eigentum sind, wüsste ich jetzt tatsächlich keinen Grund warum ich diese dem Vermieter schenken müsste

    Hallo,

    folgendes Problem, in unserem Objekt wohnen 3 Parteien. Seit kauf, gibt es nur Ärger. Während 2 Parteien zu Kompromissen bereit sind, stellt sich eine Partei auf stur.

    Ist auch zu uns als Vermietern frech.

    So nun zur eigentlichen Frage.

    Ein Mieter hat sein Wohnmobil im Hof stehen, ein anderer Platz steht nicht zur Verfügung.

    Eine Partei hat keine Probleme damit, während die andere Partei laut Aussage eine versperrt Sicht hat, wenn sie vom Hof fährt.

    Die Straße in der das Objekt steht, ist eine Seitenstraße.

    Die Lösung wäre, die Partei würde rückwärts in den Hof bzw in der Garage einparken und vorwärts vom Hof fahren.

    Das möchte diese Partei aber nicht und besteht darauf, dass der Wohnwagen entfernt wird.

    Nun zur Frage, muss wir als Vermieter dafür sorgen, dass die Partei vorwärts einparken und rückwärts rausfahren kann, ohne eventuelle Einschränkungen?

    Oder wäre die andere Variante durchaus zumutbar?

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