unklare betriebskostenabrechnung

  • hallo erstmal :)

    ich habe heute von unserem vermieter die betriebskostensbrechnung bekommen und bin fast aus alles wolken gefallen, da er eine nachzahlung von 1113,32 € verlangt.

    diese setzt sich laut seiner aufstellung folgender maßen zusammen<.

    strom: 394,59 €
    wasser: 191,27 € (inkl. Abwasser)

    so weit, so gut. heizung wird bei uns nicht extra berechnet, da die wohnung keinen ölverbrauchszähler hat.
    wir zahlen monatlich 80,00 € nebenkosten, müssten also für die oben stehenden summen noch geld wieder bekommen.

    nun schreibt er als 3.posten folgendes:

    betriebskosten:
    131,95 qm wohnfläche + 285qm wohnfläche = 416,95 qm
    416,95 qm * 0,35 € * 8 (Monate, die wir hier jetzt wohnen.)
    = 1167, 46 €

    diese 0,35€ je quadratmeter werden im mietvertrag mit keinem wort erwähnt, habe ihn extra nochmal wort für wort gelesen.
    Muss ich das zahlen? wo holt er diese summer her? is das überhaupt rechtens wenn nichts davon im mietvertrag steht?

    wäre über eure hilfe wahnsinng dankbar!

    LG, steffi

  • Um hier zu antworten müsste man zum einen den kompletten Mietvertrag vorliegen haben und auch die Nebenkostenabrechnung, zum anderen wissen, wie bei Ihnen geheizt wird und letztendlich, wie viele Wohnungen in dem Haus sind.

    Bevor das nicht bekannt ist, bedeutet jede Antwort Kaffeesatzleserei. Darum rate ich Ihnen dringend einen Termin beim örtlichen Mieterverein, oder einem Anwalt für Mietrecht zu verabreden.

  • Hallo summer0504,
    nach den Betrachten Ihrer Darstellung ist es sehr schwer festzustellen, was ueberhaupt Was ist.
    Damit Sie ersteinmal die Moeglichkeiten haben zu erkennen um welche Betriebskosten ( 0,35 euro...) es sich in Ihrer Abrechnung handelt, koennten Sie folgendes machen.
    > Nicht unbedingt voreilig die vom Vermieter geforderte Summe zahlen, da Sie die Moeglichkeit haben die Beko Abrechnung zu ueberpruefen. ( In der Regel bis zu vier Wochen Zeit )
    > Sollten Sie doch "voreilig" zahlen wollen, dann am besten unter Vorbehalt.
    > In der Regel muss die Beko Abrechnung so aufgestellt sein, das Sie diese ohne weiteres "Fachwissen" nachvollziehen koennen.
    > Ist das nicht der Fall, dann am besten den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, das die Beko Abrechnung erklaert wird.
    > Desweiteren haben Sie die Moeglichkeit, jede einzelne Rechnung sich zeigen zu lassen. Entweder beim Vermieter direkt oder gegen Gebuehr, ca. 0,50 euro pro Kopie, die Kopien zuschicken zu lassen.
    > Wenn Sie dann immer noch nicht die Abrechnung verstehen, dann koennen Sie einen Wiederspruch gegen die Beko Abrechnung schriftlich an den Vermieter ( mit Nachweis ) senden. Wichtig hierbei ist, das Sie bis zum Ablauf der vierten Wochen die Geldsumme bezahlen sollten, wo Sie verstehen koennen warum diese Kosten entstanden sind. Alle anderen Kosten die sie nicht verstehen erst dann zahlen wenn alles erklaert bzw. geregelt worden ist.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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