Pflichten des Mieters bei Auszug

  • Hallo,

    ich ziehe mit meinen Mitbewohnern am 31.03.2021 aus unserer WG aus. Einen Nachmieter wird es für diese Wohnung nicht geben (auch wenn das eigentlich nicht relevant sein sollte).

    Nun zu meiner Frage:

    Ich habe vor zwei Jahren den Mietvertrag einer Mitbewohnerin übernommen (das lief schon etwas seltsam, meine Mitbewohnerin hat nie die Vertragsänderung unterschrieben, auch meine Vermieter haben mir keine unterschriebene Vertragsänderung zu kommen lassen). Aber das lief dann jetzt eben zwei Jahre Problemlos, weil wir uns eben "mündlich" alle einig waren.

    Das Problem: Laut dem Mietvertrag meiner ehemaligen Mitbewohnerin gehört die Küche mit Ausnahme des Kühlschranks den "Mietern". Ich bin jetzt in Eigentums- und Besitzrecht nicht so bewandert, aber gehört die Küche damit automatisch einfach den "Mietern" und keiner speziellen Person? Oder gehört die Küche dem Mieter der diesen Vertrag unterschrieben hat - also meiner ehemaligen Mitbewohnerin?

    Hat sich der Besitzer der Küche geändert als diese auszog? Es gab keinerlei Absprache zwischen mir und ihr bezüglich der Küche - also kein Abkauf, keine Schenkung o.ä.. Geht die Küche in dem Moment an den Vermieter?

    Das ganze ist leider schon etwas seltsam abgelaufen, Studenten-WG's halt.

    Für mich ist am Ende nur relevant: Bin ich derzeit der Besitzer der Küche und habe die Pflicht diese aus der Wohnung zu entfernen bei meinem Auszug, oder nicht? :D

    Vielen Dank schonmal falls irgendjemand hier versteht was ich meine und vielleicht sogar helfen kann :)

  • habe die Pflicht diese aus der Wohnung zu entfernen bei meinem Auszug, oder nicht?

    Das lässt sich so direkt und allgemeingültig nicht beantworten, da es auf diverse Umstände ankommt. Es kann sein, dass die frühere Mitbewohnerin noch Eigentümer ist, da keine Schenkung stattgefunden hat. Es kann aber auch sein, dass sie das Eigentum an der Küche aufgegeben hat, die Küche so juristisch gesehen herrenlos geworden ist und somit nun deine Angelegenheit ist.

    Laut dem Mietvertrag meiner ehemaligen Mitbewohnerin gehört die Küche mit Ausnahme des Kühlschranks den "Mietern".

    Auch das ist lange nicht so eindeutig wie der Satz vermuten lässt. Denn wenn der Vermieter ursprünglich die Küche eingebaut hat, dann wäre es trotzdem sein Eigentum. Für eine Schenkung gehören immer zwei dazu, das kann der Vermieter nicht einseitig durch eine Klausel erledigen.

    Du siehst, man sollte immer alles vollständig regeln bei solchen Übergaben. Jetzt bleibt eigentlich nur, mit der Mitbewohnerin zu sprechen um eine Lösung zu finden. Auch mit dem Vermieter, denn dieser ist vielleicht daran interessiert, dass die Küche verbleibt, sodass er sie mit vermieten kann.

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