Hallo,
die Vermieterin verlangt, dass die Mülltonnen im Hausflur abgestellt werden. Das ist meiner Recherche zwar zulässig. Allerdings gibt es 5 Treppenstufen, die hier zu überwinden sind. Kann die Vermieterin dennoch verlangen, dass die Mülltonnen im Hausflur abgestellt werden? Wenn die Tonnen voll sind, dann sind sie gerade zum rausbringen sehr schwer.
Falls ich als Mieter nicht akzeptieren möchte, dass die Mülltonnen im Hausflur stehen, möchte die Vermieterin die Kosten für eine Mülltonneneinhausung umlegen und zusätzlich monatlich 50 Euro haben. Hintergund ist, dass das Grundstück auf dem das Haus steht, Nachbarn gehört, mit dem die Vermieterin im Streit liegt. Die Grundstückseigentümer verlangen diesen Preis bei weiterer Nutzung des Abstellplatzes auf ihrem Grundstück. Meiner Ansicht nach ist es nicht zulässig, dass die Vermieterin die Kosten für die Mülltonneneinhausung umlegt (die Einhausung ist von mir als Mieter nicht gefordert) und auch die erhöhten monatlichen Kosten kann sie nicht umlegen.
Sehe ich diese Themen richtig oder kennt jemand hier anderslautende Gerichtsurteile.
Vielen Dank für alle Infos im voraus.