Hallo Leute, ich habe in meiner neu bezogenen Wohnung einen alten Herd und eine fast schon vergammelte Spüle mit Unterschrank stehen. Nun weiß ich allerdings nicht, ob diese Gegenstände dem Vermieter oder dem Vormieter gehören. Ich würde sie ja gerne wegschmeißen, wenn sie dem Vormieter gehörten, da ich eine mir eine neue Küche mit allen Gerätschaften kaufen möchte. Allerdings wenn sie dem Vermieter gehören, müsste ich sie in den Keller verbannen, wo natürlich kaum Platz für so ein Müll ist. Erreiche meinen Vermieter zur Zeit nicht. Der ist wohl im Urlaub... Kann mir Jemand einen Tipp geben, was ich jetzt machen kann, bzw. wie das sonst so geregelt ist?
Ciao!
Eigentum des Vermieters?
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Krieger88 -
14. Dezember 2009 um 21:00 -
Erledigt
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Die Einrichtungsgegenstände, die sich zu Mietbeginn in der Wohnung befinden und die Sie nicht von Ihrem Vormieter übernommen oder gekauft haben, sind grundsätzlich Eigentum des Vermieters und somit mit vermietet. Das Entsorgen dieser Einrichtungsgegenstände, ohne die Genehmigung des Vermieters einzuholen, könnte ggf. Schadensersatzansprüche gegen Sie mit sich nachziehen und auch zu einer berechtigten Kündigung des Mietverhältnisses führen. Ohne Absprache bzw. Rücksprache sollten die Einrichtungsgegenstände im Keller aufbewahrt werden und möglichst unbeschadet bleiben.
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Hallo Leute, danke für die schnelle Antwort. Allerdings habe ich noch eine Frage, und zwar möchte ich gerne wissen, was denn im allgemeinen noch zu den Einrichtungsgegenständen gehört?
Könnte mal Jemand das Auflisten?
Ciao! -
Zu den Einrichtungsgegenständen einer Wohnung gehören folgende selbstverständliche Einrichtungen: Waschbecken, Badewannen, Toiletten, Teppichböden, Warmwasseraufbereitungsgeräte, Wandschränke, Einzelöfen, Einbauküche oder Herd, Kühlschrank und Spüle.
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Ich finde, man sollte dies mal eher aus der Praxis betrachten: Der Restwert (Zeitwert), den du. ggf. zu ersetzen hättest, wenn der Vermieter Schadenersatz fordert (bzw. fordern kann), liegt wahrscheinlich sehr niedrig.
Ob es sich dafür lohnt, das Zeug aufzuheben...
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