Hallo! Ich hab folgendes Problem: Mein Vermieter Ist schon morgens um 10Uhr slkoholisiert. Ist mein Sohn nachmittags draußen und springt z.B. Seil,schreit er ihn an,dass er das Grundstück verlassen soll,sonst hackt er ihm die Beine ab... Hat mein Sohn Besuch (er ist übrigens
brüllt er ihn und Besuch an,die sollen sich verpissen und haben hier garnichts zu suchen. Als ich ihn auch mal angebrüllt hab( war im anderen Zimmer) er solle mit meinem Sohn vernünftig reden und diese Ausdrücke unterlassen,schrie er nur :"Halts Maul! Altes Mistvieh!" Das geht jetzt seit ein paar Tagen täglich so,wehe,er hört ab 18Uhr nen Mucks,da ist er voll und will komplette Ruhe. Heute war es so extrem,dass ich auch die Polizei angerufen hab,und morgen eine Anzeige mache. Jetzt meine Frage,kann ich in so einem Fall fristlos kündigen? Bzw. zum 01.08.,weil da ja Sommerferien sind und ich dann mit meinem Sohn hier ganz weg will.?
Vermieter pöbelt...
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schnuckileinw30 -
5. Juni 2011 um 19:48 -
Erledigt
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Zitat
Jetzt meine Frage,kann ich in so einem Fall fristlos kündigen?Leider nicht. Ihre Gründe reichen dafür keinesfalls aus.
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Also muss ich jetzt hier noch drei Monate wohnen bleiben und er kann mich und meinen Sohn weiterhin beleidigen und anbrüllen? Das er meinem Sohn gegenüber mal handgreiflich wird,ist dabei meine größte Sorge... Angedroht hat er das ja bereits mehrfach...
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Nötigenfalls müssen Sie wegen Beleidigungen oder Verleumdungen Strafanzeige stellen. Mit dem Mietrecht hat das nichts zu tun.
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Okay,vielen Dank! Ich hatte nur gelesen,dass man wegen Unzumutbarkeit zur Fortsetzung des Mietvertrages auch fristlos kündigen kann. Und es ist ja nun so,dass mein Vermieter täglch trinkt und hier rumläuft und am Stänkern ist.
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Hallo schnukileinw30,
auf Ihren letzten Beitrag kann ich Ihnen noch ein paar Informationen mitteilen. Gemaess Praragraf 543 BGB "Ausserordentliche fristlose Kuendigung aus wichtigen Grund ". Dabei sei auch zu erwaehnen, das das Verhalten Ihres Vermieters eventuell eine nachhaltige Stoerung des Hausfriedens dastellen kann.
Und so wie Sie erwaehnt haben ".... morgen eine Anzeige mache..." koennen das aurreichende Gruende einer fristlosen Kuendigung sein. Da es auch gegebenfalls eine "Sicherheitsfrage" ist. Am besten auch einen Rechtsanwalt fragen wie man sich am besten weiter vorgeht, damit die ganze Situation nicht weiter eskaliert.Hinweis: Diese Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I -
Okay,werde ich! Vielen Dank!
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Beleidigungen können, sofern der Mieter diese beweisen kann, durchaus als Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung durch den Mieter ausreichen, siehe bspw. Urteil des OLG München in ZMR 1997, 557.
Gruß,
Philipp
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Ich werde es versuchen. Habe seit heute die Anzeige laufen. Vielen Dank nochmal!
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