Keller wurde vom Vermieter ausgeräumt

  • Als ich einzog wurde mir der Keller von meinem damaligen Vermieter zugewiesen. Dieser verkaufte aber seine Wohnungen im Haus an einen neuen Inhaber. Dieser betrachtete den Kellerplan. Dann ließ er den von mir genutzen Keller räumen, ohne Nachforschungen an zu stellen und alles entsorgen. In dem von mir genutzten Keller war sogar ein Rollator, auf dem der Name meines Vaters stand, der den gleichen Nachnamen wie ich habe. Der Vermieter wähnt sich im Recht, Er hätte es nicht nötig, Nachforschungen anstreben zu müssen, und er hätte es auch nicht nötig, die Sachen auf zu bewahren. Durch Corona war ich nicht mehr in der lage, meine Rechtschutz zu bezahlen, und so tritt diese auch nicht ein. Das Verrückte, wegen eines Wasserschadens stand der Vermieter sowieso mit mir in Verbindung. Teilte mir mit keinem Wort mit, dass die Keller jetzt nach Plan vergeben werden sollen.

    Meine Frage, hätte er nicht zumindest mit den Parteien, die im Haus wohnen, Kontakt zwecks genauem Kellerplan und deren Einhaltung aufnehmen müssen? Im Keller waren auch die Sommerreifen von meiner Freundin, die sich im Oktober ein neues Auto gekauft hat, enthalten. Auch diese ließ er entsorgen.

    Ich überlege, meinen Vermieter wegen Diebstahl und Einbruch an zu zeigen, wenn er nicht mindestens die Reifen mit Felgen ersetzt.

    Da ich zur Zeit harz4 Empfänger bin, lehnte das Amt ab, mir einen Gutschein für Rechtsbeistand zu geben, (und da wundert man sich, wenn heut zu tage Selbstjustiz immer mehr Furore maccht). Weiß jemand, wie die Rechtsgrundlage aus sieht?

    Zusammengefaßt:

    1. Ich bekam den Keller vom vorigen Vermieter zugewiesen.

    2. Der neue Vermieter ließ den Keller räumen, ohne die hauseinwohner zu informieren, dass die keller nach Plan zugeteilt werden.

    3. Ich habe den Plan nie gesehen, weder vom Vormieter, noch vom jetzigen.

    4. In dem Keller befanden sich auch Sachen nach Absprache mit mir von meiner Freundin.

  • lehnte das Amt ab, mir einen Gutschein für Rechtsbeistand zu geben

    Das ist auch korrekt so. Denn dafür ist das Jobcenter nicht zuständig. Stattdessen wende dich bitte ans zuständige Amtsgericht. Dort bekommst du als ALG2 Empfänger einen Beratungsschein, mt dem du dich kostenlos bei einem Rechtsanwalt beraten lassen kannst. Schade, dass man dir das im Jobcenter nicht gesagt hat.

    meinen Vermieter wegen Diebstahl und Einbruch an zu zeigen

    Das kannst du natürlich tun, Anzeige zu erstatten. Aber das bringt dir selber nicht so viel. Du möchtest eher Schadenersatz bekommen. Und es würde mich wundern, wenn dir dieser nicht zustehen würde. Der Anwalt wird dir helfen, die Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen.

  • Und es würde mich wundern, wenn dir dieser nicht zustehen würde

    Das sehe ich auch so. Der Vermieter hätte die Sachen nicht einfach entsorgen dürfen. Er hätte sich erkundigen müssen, Zettel hinterlassen, für eine gewisse Zeit einlagern usw.

    Ich überlege, meinen Vermieter wegen Diebstahl und Einbruch an zu zeigen, wenn er nicht mindestens die Reifen mit Felgen ersetzt.

    Diebstahl ist es nicht, da keine Bereicherungsabsicht, daher auch kein Einbruch. Vielmehr dürfte der Tatbestand der Sachbeschädigung in Betracht kommen. Aber wie Fruggel schon sagte, eine Anzeige wird dir kaum was bringen und im Zweifel eingestellt werden.

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